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Auftragsvergabe für handwerklich auszuführende Aufträge

Der Bundesrechnungshof kritisiert immer wieder, dass Verwaltungen umfangreich externe Experten beauftragen, die Wirtschaftlichkeit jedoch oft mangelhaft ist. Außerdem soll es immer wieder vorkommen, dass Externe aufgrund ihrer Beauftragung das gewünschte, erhoffte, erwartete Ergebnis liefern oder zumindest ein diesbezüglicher Verdacht aufkommt.

Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragte die Verwaltung, welche Beauftragungen externer Experten wurden im Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2020 von der Stadtverwaltung Düsseldorf durchgeführt (bitte in einer Tabelle, sortiert nach Kalenderjahr, Dezernat, Amt, Datum und Grund der Beauftragung, Auftragnehmer, Auftragsvolumen inkl. MwSt., Auftrag wurde abgearbeitet bis Datum, Auftragsergebnis floss dann in Beschluss Vorlage Nr. ein) und welche Beauftragungen externer Experten wurden für den Zeitraum ab 1.1.2021 von der Stadtverwaltung Düsseldorf schon vergeben?

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller teilte mit, dass „Vergaben der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 15.09.2020 den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auf der städtischen website unter www.duesseldorf.de/vergabe.html veröffentlicht und bekannt gemacht [werden]. Unter dem Stichwort „vergebene Aufträge“ oder „beabsichtigte Vergabeverfahren“ sind die angefragten Informationen größtenteils verfügbar. So gibt die Auflistung Auskunft über den öffentlichen Auftraggeber, die Art des Vergabeverfahrens, die Art und den Umfang der Leistung, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie den Auftragnehmer. Das Vergabedatum („Erschienen am“) ist ebenfalls hinterlegt. Insoweit wird zur Beantwortung der Frage 2 auf diese allgemein zugänglichen Informationen verwiesen.
Soweit Frage 1 auf einen Zeitraum vom 01.01.2015 bis 14.09.2020 abstellt, wäre eine entsprechende Auflistung sämtlicher im nachgefragten Zeitraum beauftragter externer Experten nur mit einem erheblichen und aus diesem Grund unverhältnismäßigen Aufwand zu erstellen, zumal der Begriff des „externen Experten“ eine sinnvolle eingrenzende Auslegung im Hinblick auf bestimmte Leistungen und/oder bestimmte Berufsgruppen nicht zulässt.
Der Beantwortung und dem Informationsanspruch der Ratsmitglieder sind insoweit Grenzen gesetzt. Es können nur solche Informationen verlangt werden, die mit zumutbaren Aufwand und unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gegeben werden können (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 12.04.2010, Az 15 A 69/09).“

Dazu erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Es ist schön, dass hier auf der städtischen Website transparent Vergaben für handwerklich auszuführende Aufträge seit September 2020 veröffentlicht sind. Es fehlen jedoch externe Beratungsleistungen, denn es ist sicherlich interessant, zu erfahren, wann und wie diese in Verwaltungsvorlagen eingeflossen sind. Hierzu werde ich nachfragen.“

Foto: pixabay

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