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Arbeitnehmer-Parkausweis möglich?

Düsseldorf, 18. Dezember 2019

In der nächsten Ratsversammlung stellt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen es möglich sein könnte, dass Arbeitnehmer, die nicht in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich für Bewohnerparkausweise amtlich gemeldet sind, einen „Arbeitnehmerparkausweis“ beantragen könnten und dem Stadtrat spätestens in der Sitzung am 18. Juni 2020 den Sachstand zu berichten.

Ratsherr Dr. Ulrich Wlecke, Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER „In Düsseldorf kann jeder Bewohner, der in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet ist, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Arbeitnehmer, die nicht in diesem entsprechend ausgeschilderten Bereich amtlich gemeldet sind, können diesen Ausweis nicht beantragen.

Deshalb stellen wir den Antrag, dass die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen es möglich sein könnte, dass Arbeitnehmer, die nicht in einem entsprechend ausgeschilderten Bereich für Bewohnerparkausweise amtlich gemeldet sind, einen „Arbeitnehmerparkausweis“ beantragen könnten.

Es geht hierbei nicht darum, die Bemühungen hin zur Nutzung des ÖPNV, des Fahrrads oder der Zufußgehenden zu konterkarieren, sondern es gibt Arbeitnehmer, die aufgrund der Entfernung Wohnung Arbeitsplatz bzw. ihrer Arbeitszeit (Schichtdienst, Nacht- und Wochenendarbeiten) nur schwer oder gar nicht die Arbeitsstelle erreichen können und deshalb auch weiterhin auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Foto: (c) duesseldorf.de_umweltamt

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1 Kommentar

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Wie soll denn dieser Arbeitnehmerausweis aussehen,
und wo liegt sein Gültigbereich?

Werden die entstehende Raumkosten durch die Flächenbelegung
dann von der Allgemeinheit (Steuerzahler) getragen?

.

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