myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Aktionsbündnis U81 – contra monströse Hochbrücke – hat Klage und Eilantrag auf bauaufschiebende Wirkung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht

Düsseldorf, 7. Oktober 2019

Nachdem der vom Aktionsbündnis beauftragte Rechtsanwalt, Herr Michael Halstenberg, den Planfeststellungsbeschluss, die allgemein zugänglichen Unterlagen der Stadtverwaltung, das Protokoll des Erörterungstermins, passende Rechtsprechungen und weiteres mehr ausgewertet hat, wurde nun der Eilantrag auf bauaufschiebende Wirkung und die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim OVG in Münster eingereicht.

Alexander Führer, Sprecher des Aktionsbündnisses: „Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unserer Auffassung nach bei der Abfassung des Planfeststellungsbeschlusses erhebliche Abwägungsfehler begangen. Hier nur drei der zahlreichen Mängel:

Erstens: Während sich der Flughafen an ein Nachflugverbot halten muss, darf die U81 auch zu jeder Nachtzeit fahren.

Zweitens: Die beantragte Brückenlösung ist unwirtschaftlicher als der Gesamttunnel.

Drittens: Wichtige Unterlagen hat die Stadt, auch nach dem Erörterungstermin und bis heute, nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb wurden die Abwägungen zum Schutzgut Mensch (Lärm, Schallschutz, Erschütterungen, Luft, Feinstaub, Gesundheit) aufgrund unvollständiger Grundlagen falsch getroffen.

Wir sind sehr zuversichtlich, dass nun durch den Eilantrag verhindert wird, dass die Stadt Fakten schafft. Es dürfen keinerlei Arbeiten, wie z.B. das Fällen der 231 Bäume, durchgeführt werden.

Aufgrund des Eilantrags ist zu erwarten, dass das OVG Münster nun binnen weniger Wochen einen Termin anberaumt. Dann werden wir sehen, wie es weiter geht.

Um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen:

  • Wir sind für den Ausbau des ÖPNV in Düsseldorf.
  • Wir sind auch für die U81, erster Bauabschnitt, vom Freiligrathplatz zum Flughafen.
  • Deshalb sind wir für die Anfang 2014 am runden Tisch gemeinsam erarbeitete Lösung: Gesamttunnel.

Denn der Gesamttunnel unter dem Nordstern löst all die Probleme, die die Stadtverwaltung hier zu lösen hat.“

Weitere Beiträge zu den Themen

KlageDüsseldorfAlexander FührerEilantragNachtzeitPlanfeststellungsbeschlussU81ErörterungsterminOberverwaltungsgericht MünsterMichael HalstenbergLärmSchutzgut Mensch

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippBuchtipp des Monats

Meistgelesene Beiträge