Aktionsbündnis U81 – contra monströse Hochbrücke – hat Klage und Eilantrag auf bauaufschiebende Wirkung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht
Düsseldorf, 7. Oktober 2019
Nachdem der vom Aktionsbündnis beauftragte Rechtsanwalt, Herr Michael Halstenberg, den Planfeststellungsbeschluss, die allgemein zugänglichen Unterlagen der Stadtverwaltung, das Protokoll des Erörterungstermins, passende Rechtsprechungen und weiteres mehr ausgewertet hat, wurde nun der Eilantrag auf bauaufschiebende Wirkung und die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim OVG in Münster eingereicht.
Alexander Führer, Sprecher des Aktionsbündnisses: „Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unserer Auffassung nach bei der Abfassung des Planfeststellungsbeschlusses erhebliche Abwägungsfehler begangen. Hier nur drei der zahlreichen Mängel:
Erstens: Während sich der Flughafen an ein Nachflugverbot halten muss, darf die U81 auch zu jeder Nachtzeit fahren.
Zweitens: Die beantragte Brückenlösung ist unwirtschaftlicher als der Gesamttunnel.
Drittens: Wichtige Unterlagen hat die Stadt, auch nach dem Erörterungstermin und bis heute, nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb wurden die Abwägungen zum Schutzgut Mensch (Lärm, Schallschutz, Erschütterungen, Luft, Feinstaub, Gesundheit) aufgrund unvollständiger Grundlagen falsch getroffen.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass nun durch den Eilantrag verhindert wird, dass die Stadt Fakten schafft. Es dürfen keinerlei Arbeiten, wie z.B. das Fällen der 231 Bäume, durchgeführt werden.
Aufgrund des Eilantrags ist zu erwarten, dass das OVG Münster nun binnen weniger Wochen einen Termin anberaumt. Dann werden wir sehen, wie es weiter geht.
Um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen:
- Wir sind für den Ausbau des ÖPNV in Düsseldorf.
- Wir sind auch für die U81, erster Bauabschnitt, vom Freiligrathplatz zum Flughafen.
- Deshalb sind wir für die Anfang 2014 am runden Tisch gemeinsam erarbeitete Lösung: Gesamttunnel.
Denn der Gesamttunnel unter dem Nordstern löst all die Probleme, die die Stadtverwaltung hier zu lösen hat.“