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Die Karolinger und das Papsttum oder "Mord, Enthauptung, Blendung... alles ist dabei!"

Bevor's wieder an die Uni geht, hier noch die Zusammenfassung des Proseminars mit dem fetzigen Namen "Die Karolinger und das Papsttum".

Kritische Editionen entstehen deshalb, weil erfahrungsgemäß oft mehrere Versionen von handschriftlichen Texten vorhanden sind. Diese "Versionen" nennt man "Lesarten". Ziel der Wissenschaftler ist es, den authentischen Wortlaut wieder herzustellen... also muss er sich alle Handschriften anschauen und dann entscheiden, ob die Entscheidung für einen "Archityp" (ein Archityp ist eine Handschrift, von der alle anderen abhängen... quasi eine Art "Vorlage") oder für einen "Mischtext" (in einem Mischtext wird das Plausibelste aus allen Texten zusammengetragen. Der hier entstehende Wortlaut ist aber in keiner anderen Schrift in dieser Weise vorhanden!) zu rechtfertigen ist.
Der Buchstabenindex in der kritischen Edition weist auf abweichende Lesarten hin. (s. a. Bild am Ende des Posts vom letzten Mal!) Mit Hilfe des "Archityps"bzw. des "Mischtextes" und dem Buchstabenindex hat der Leser einen kompletten Überblick über alle überlieferten Texte.

Im Anschluss an diese Zusammenfassung haben wir uns nochmal mit der Krönung der einzelnen Kaiser um 800 beschäftigt.
Die Krönung von Karls Sohn fand ohne die Präsenz des Papstes statt. Karl erhob seinen Sohn vielmehr zum Mitkaiser (er selbst lebte ja auch noch), bevor dieser im Jahre 814 die selbstständige Herrschaft antrat.

816 traf er sich dann mit dem amtierenden Papst Stephan und ließ sich seine Herrschaft legitimieren. Jedoch handelte es sich hier nicht um einen konstitutiven Akt.
Ludwig und der Nachfolger des Papstes Stephan schlossen dann einen Pakt, der sich vor allem mit der Nachfolgeregelung der Kaiser beschäftigte.
Seit dem Jahr 511 bestand die sogenannte "fränkische Teilungspraxis", die besagte, dass das Reich unter den vorhandenen Söhne aufgeteilt werden sollte. Diese Praxis stand im Klaren Gegensatz zum Anspruch, als Universalherrscher zu gelten.

Die "ordinatio imperii" legte also fest, dass das Erbe von nun an auf nur einen Sohn übergehen sollte. Lothar erhielt demnach das gesamte Reich und seine Brüder erhielten Teile des Reiches als Königtümer. Mit dem Beschluss, das Reich als Einheit weiterzugeben, war die Gesamtherrschaft des ältesten Sohnes gesichert. Zudem wurde beschlossen, dass der Kaiser seinen Titel schon zu Lebzeiten weiter geben durfte.

Die Bischofswahl unterlag den kanonischen Regelungen. Da es sich bei einem Bischof um den Vorstand der christlichen Gemeinde handelt, darf diese auch (also der Klerus und die oberen Schichten der jeweiligen Gemeinde) den Bischof wählen.

Dies galt auch für den römischen Bischof, also den Papst. Dieser wurde demzufolge vom Klerus, den Patriziern bzw. dem Adel gewählt.
Das "Ludovicianum" legte in diesem Zusammenhang fest, dass die Wahl und die Weihe eines neuen Papstes durch den Kaiser bestätigt werden mussten.
In der "constitutio romana" (824/825) wurde diese Regelung verschärft. Ihr zufolge musste vor der Weihe des Papstes die "Erlaubnis" beim Kaiser eingeholt werden. Dies sicherte dem Kaisertum noch mehr Interventionsfreiheiten!
Ein weiteres Markenzeichen jedes Amtswechsels war der Umstand, dass die Pippinische Schenkung immer wieder bestätigt wurde.

Papst und Kaiser kamen sich jedoch zunehmend in die Quere. Eine wichtige Frage, die auch in den Reichsannalen (im Eintrag zum Jahr 823) thematisiert wird, ist, ob der Papst das Recht haben darf, im Namen des Kaisers Recht zu sprechen.

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Liebst,
Conny
geschichte(n)fueralle

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