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Veränderungen bei Prepaid-Karten und das Netzdurchsetzungsgesetz sollen für mehr Transparenz sorgen

  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
  • Foto: Foto: BMW / TRD Kaarst News
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD/CID) Prepaid-Karten für das Mobiltelefon mit Internetzugang bieten den Kunden Anonymität, die zusätzlich keine monatlichen Gebühren für ein Abonnement bezahlen möchten. Seit dem 1. Juli 2017 gibt es nicht nur gesetzliche Änderungen am Prepaid-Modell, um Missbrauch zu unterbinden.

Nachdem politische Diskusionen im Bereich „Social Media“ aus dem Ruder gelaufen sind, so jedenfalls die Ansicht von Justizminster Heiko Maas, wurde jetzt auf seine Initiative hin das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von Hate-Speech verabschiedet.

Insbesondere der Faktor der Anonymität soll "umgestellt werden", um „Outlaws“ in allen Kategorien einen bequemen Kommunikationskanal zu nehmen. Seit Juli reichen die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und Nach- sowie Vorname nicht mehr, erklären Rechtsexperten. Beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte muss der Kunde künftig seine Identität genau nachweisen. Als Option stehen Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident zur Verfügung.

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5 Kommentare

Da muss ich Tina Recht geben...

> "Bei Handyverträgen ist das doch schon lange so, warum also nicht auch bei Prepaid-Karten?"

Das ist ja auch eine ganz andere Vertragsart, die anonym nicht funktionieren kann.

Prepaid funktioniert anonym.
Und warum auch nicht.

> "Hab kein Problem damit."

Wer will, kann ja freiwillig bei Bäcker, Prepaid oder Schlachter immer seinen Ausweis zeigen - aber man sollte dem Bürger die Wahl lassen und ihm keine Stasi aufzwingen.

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