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Drohen 85 Prozent aller zugelassenen Reisemobile eventuell Fahrverbote?

  • Der Fiat Ducato ist das meistverbreitete Basisfahrzeug. Es gibt ihn auch als Fahrgestell mit Allradantrieb.
  • Foto: © FCA / TRDmobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

(TRD) Immer näher rücken die Diesel-Fahrverbote. In mehreren deutschen Großstädten sollen sie bereits ab dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Davon wären auch etwa 85 Prozent aller zugelassenen Wohnmobile hierzulande betroffen.

Was bedeutet das konkret für die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge? Für einige Reisemobilbesitzer dürfte es laut der „FAZ“ bald eng werden: Wer in einer Fahrverbotszone wohnt, darf künftig womöglich nicht einmal mehr zum Be- und Entladen an die eigene Haustür fahren. Oder wird für eine Ausnahmegenehmigung zur Kasse gebeten. Reisemobile werden meistens auf Transporter-Fahrgestellen aufgebaut. Der Fiat Ducato ist das meistverbreitete Basisfahrzeug. Der Sprinter von Mercedes oder der VW Crafter gelten als robuster, sind aber auch teurer. Sehr selten sind Wohnmobile mit Benzinmotor unterwegs, ihr Anteil liegt nurz Zeit unter fünf Prozent.

Ausnahmegenehmigungen in Planung

Wegen des geringeren Verbrauchs bieten die Hersteller bislang fast nur Dieselantriebe an. Kunden haben kaum Alternativen. Gasfahrzeuge sind in dem Markt wahre Exoten, und Elektrofahrzeuge gibt es schon deshalb noch nicht, weil für die in der Praxis erforderliche Reichweite von mindestens 600 Kilometern sehr teure und viel zu schwere Batterien benötigt würden. Viele Freizeitmobile kommen dem zulässigen Gesamtgewicht ohnehin schon bedrohlich nahe.

Bis heute stehen laut „Focus“ weder bundeseinheitliche Regelungen, noch individuelle Lösungen der einzelnen Städte fest. So heißt es auf der Webseite der Stadt Frankfurt seit Mitte September: „Details zum räumlichen Geltungsbereich oder zu Ausnahmeregelungen“ stünden „noch nicht fest“.

Das Verwaltungsgericht entschied bereits, dass es Ausnahmen geben müsste. Diese sollen so gestaltet werden, dass der Schadstoffminderungseffekt die Fahrverbote nicht aushebelt, sondern wirksame Anreize zur baldigen Um- bzw. Nachrüstung gesetzt werden. Dieses scheint durch grundsätzliche gebührenpflichtige und nicht länger als sechs Monate befristete Ausnahmegenehmigungen möglich.

Aus aktuellem Anlaß
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