Im Dashcams-Test konnte keine Kamera überzeugen * News-Portal © ▶▶▶
(TRD/MID) Die gute Nachricht für alle Autofahrer: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zur Klärung der Schuld bei Unfällen genutzt werden. Die schlechte Nachricht: Zahlreiche Dashcams arbeiten nur selten datenschutzkonform und zuverlässig. Was bedeutet: Sie sind nicht BGH-konform. Das ist das Ergebnis eines Tests von neun Modellen durch das c’t-Magazin und den ADAC.
Die Aufgabe, dass Dashcams bei einem Unfall helfen, Beweise zu sichern, erfüllen die Modelle in der Praxis nur selten. „Die Kameras, die erwartungsgemäß auf kritische Situationen reagierten, lieferten unbefriedigende Videos“, erklärt c’t-Redakteur Ulrich Hilgefort. „Kameras, die dagegen eine gute Videoqualität bewiesen haben, versagten bei der Unfallerkennung.“ Hinzu kommt: Die Kameras sind aufgrund des fast durchweg nach vorne ausgerichteten überwachten Blickwinkels für etliche Unfallszenarien blind.
Deutlichster Schwachpunkt ist die Event-Erkennung. Im Ergebnis schafften es mehrere Dashcams nicht, die Crash-Situation zu dokumentieren. Als nicht gerade beruhigend erwies sich auch, dass die Halterungen der meisten Kameras im entscheidenden Augenblick versagten und eine Dashcam sogar frei durchs Fahrzeug flog.
Die Garmin Dash Cam 55 zum Beispiel liefert im Dunkeln trotz ausreichender Beleuchtung übertrieben finstere, weitgehend unbrauchbare Aufnahmen. Die Apeman Dashcam C450 erkannte im Test alle kritischen Situationen. Allerdings klappte die Halterung beim Aufprall nach oben weg. Die Blackvue DR750S-1CH fiel hingegen bei den ADAC-Ausweichtests durch. Selbst eine Vollbremsung aus 100 km/h versetzte die Kamera nicht in den Notfallmodus, in dem sie Videomaterial dauerhaft sichert.
Diese oder ähnliche Probleme ziehen sich durch alle getesteten Modelle. „Uns bleibt nur, von den Herstellern vernünftig konzipierte, gesetzeskonforme und verlässlich arbeitende Kameras zu fordern“, fasst Hilgefort das ernüchternde Resultat zusammen.