myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Bei Bagatellschaden begeht jeder Vierte Unfallflucht

  • Auch wenn man Kratzer mit der Lupe suchen muss: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat.
  • Foto: © HUK/TRDmobil
  • hochgeladen von Heinz Stanelle

By (TRD) Pressedienst Blog News Portal 2018
(TRD/MID) Eine kurze Unachtsamkeit, und schon ist der Außenspiegel des benachbarten Autos auf dem Parkplatz beschädigt. Ein Bagatellschaden. Deshalb aber auch gleichzeitig ein Grund, einfach wegzufahren? Für 68 Prozent der Autofahrer ist es das laut einer Umfrage des Online-Portals AutoScout24 nicht: Sie verhalten sich mustergültig. 44 Prozent informieren die Verkehrspolizei und 24 Prozent warten auf den Halter des geschädigten Fahrzeugs..

Immerhin: 23 Prozent hinterlassen einen Zettel mit der eigenen Adresse unter dem Scheibenwischer des geschädigten Fahrzeugs und fahren dann weiter. Ein Irrtum, denn das reicht leider nicht aus: „Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat und verliert unter Umständen auch noch seinen Versicherungsschutz. Auch wenn man einen Zettel mit seinen Kontaktdaten unter den Scheibenwischer klemmt, bevor man weiterfährt: dieses Verhalten wird offiziell als Fahrerflucht eingestuft“, sagt Dr. Thomas Schroeter von Scout24.

Bitter: Bei Bagatellschäden wie einem abgefahrenen Seitenspiegel ist fünf Prozent die Gesetzeslage sogar egal. Sie fahren einfach weiter, falls sie nicht gesehen wurden. Dabei drohen bei Unfallflucht Geldstrafen, sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist theoretisch möglich. Außerdem gibt es drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von maximal drei Monaten.

Die restlichen fünf Prozent verteilen sich übrigens auf recht ungewöhnliche Reaktionen. Jeweils ein Prozent ruft erst einmal den Anwalt an oder „den Papi“, um zu fragen, was zu tun ist. Wiederum ein Prozent versucht, den Seitenspiegel einfach zu reparieren. Ganz pragmatisch sind 0,3 Prozent der Befragten. Sie sagen: „Ich stecke einen hundert Euro Schein unter den Scheibenwischer – das wird schon reichen. Anschließend fahre ich weiter.“

Weitere Beiträge zu den Themen

StraftatenOldtimerSeitenspiegelBagatellschadenTRD RedaktionsdienstVerbraucherinformation

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

BuchtippBuchtipp des Monats

Meistgelesene Beiträge