Corona: Ohne Maske unterwegs: So viel Euro Strafe drohen
In Corona-Zeiten muss sich jeder an die vorgegebenen Regeln halten. Viele tun das leider nicht. Diese Geldstrafe droht bei Verstoß gegen die Masken-Pflicht.
Es ist eigentlich ein bisschen der Gedanke der Nächstenliebe, der so ja auch in der Bibel steht, den wir zu Corona-Zeiten verfolgen müssen. Ziehe ich meine Maske auf, passiert meinen Mitmenschen nichts. Ziehe ich sie nicht auf, ist das Risiko, dass ihnen etwas passiert, viel höher. Eigentlich gibt es da nichts zu Zögern - sollte man meinen. Nach heftigem Ausbruch der Corona-Pandemie hat Deutschland eine Maskenpflicht erlassen. Doch leider gibt es immer noch zahlreiche Menschen, die sich daran nicht halten. Deswegen hat Bundesland NRW die Bußgelder erhöht. Bus- und Bahnfahrern, die ohne einen Mund-Nasen-Schutz unterwegs sind, droht jetzt eine Geldstrafe von 150 Euro. Verkehrsminister Hendrik Wüst von der CDU kommentierte: “Die Bußgelderhöhung ist ein wichtiges Signal an alle Fahrgäste.“ Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es eine Erhöhung der Strafe. Statt nur 25 Euro müssen Verstoßer gegen die Maskenpflicht von nun an ebenfalls 150 Euro hinlegen.
Strafen bei Corona-Verstößen
Es sind harte Zeiten, in denen wir leben. Die Corona-Krise macht jedem zu schaffen. Und das schlimme ist, dass sie einfach nicht besser wird. Die Regierungen überall auf der Welt sind überfordert. Das einzige, was sie tun können, um einen weiteren Ausbruch zu verhindern, ist, gewisse Regeln zum Schutz der Bevölkerung zu erlassen. Dafür gibt es sogar einen eigenen Corona-Bußgeldkatalog. Darin wird ganz genau geregelt, welche Strafe für welchen Regelbruch anfällt. Verstößt jemand beispielsweise gegen die Meldepflicht, können bis zu 25000 Euro Strafe anfallen. Bei einem wiederholten Verstoß gegen das Kontaktverbot müssen Beteiligte bis zu 400 Euro zahlen. Hat jemand vorsätzlich zur Ausbreitung der Krankheit beigetragen, droht demjenigen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Zusatzinhalt abrufen Video
Um dieses Element anzusehen, öffnen Sie diesen Beitrag bitte auf unserer Webseite.
Zur Webseite