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Bewirtschaftungsruhe: Verschiebung möglich

Voraussetzung ist laut Ministerium eine vorherige schriftliche Mitteilung an die zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.

Nach Angaben des Ministeriums ist die Regelung auch mit dem Umweltministerium ab-gestimmt, das für den fachlichen Vollzug des Vertragsnaturschutzprogramms zuständig ist. Die Bewirtschaftungsruhe soll wiesenbrütende Vogelarten wie den Großen Brach-vogel während der Brutzeit schützen. Durch die Kälte und den Schneereichtum in wei-ten Teilen Bayerns verzögert sich allerdings nach Ministeriumsangaben heuer auch der Brutbeginn dieser Vogelarten. Informationen hierzu auch unter http://www.stmlf.bayern.de/presse/2006/16518/index...

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