myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Bewirtschaftungsruhe: Verschiebung möglich

Voraussetzung ist laut Ministerium eine vorherige schriftliche Mitteilung an die zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.

Nach Angaben des Ministeriums ist die Regelung auch mit dem Umweltministerium ab-gestimmt, das für den fachlichen Vollzug des Vertragsnaturschutzprogramms zuständig ist. Die Bewirtschaftungsruhe soll wiesenbrütende Vogelarten wie den Großen Brach-vogel während der Brutzeit schützen. Durch die Kälte und den Schneereichtum in wei-ten Teilen Bayerns verzögert sich allerdings nach Ministeriumsangaben heuer auch der Brutbeginn dieser Vogelarten. Informationen hierzu auch unter http://www.stmlf.bayern.de/presse/2006/16518/index...

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

LG ZusamJedermannslauf