myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Unart in Haiger am 21..08.2015

Es sollte ein schöner Freitag Abend werden in Haiger. Eine Band mit Namen Unart spielte. Aber beim Kauf von Getränke Marken wurde einem ein Becher für die Getränke mit verkauft für 2,50 Euro das Stück.
Bis dahin war alles gut , Aber dann wollten wir den Becher zurückgeben um das eingesetzte Geld wieder zu bekommen aber kein Geld Becher musste mit nach Hause genommen werden .Das war nicht schön .Mit keinem Wort oder irgendeiner Information wurde uns vorher gesagt ,dass wir die Werbung auf dem Becher bezahlen mussten .Wir wollten etwas trinken Musik hören usw. Aber keine Werbung kaufen.Wäre der Becher neutral gewesen hätte man sagen können irgendwohin muss ja das Getränk eingefüllt werden können.
Ich verstehe das als fast unlauteren Wettbewerb. Ein Becher vollgepackt mit Eigenwerbung den der Gast mit 2,50 Euro bezahlen musste und dann nicht zurückgeben kann ist für mich nicht nachvollziehbar.Allerdings juristisch auch nicht angreifbar allerdings am Rande der Legalität.
Die Bons konnte man nur für Getränke einsetzen fürs Essen wurde nur Bargeld genommen . Hier tut sich mir die Frage auf Monopolstellung des Veranstalters
Fazit beim nächsten Besuch einer Veranstaltung nehme ich mir von zu Hause einen Becher mit mal sehen ob ich dann mein Getränk umfüllen darf ?

Weitere Beiträge zu den Themen

Sonderbares in HaigerBand ok Verkauf nicht

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite