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"Wer klug ist sorgt vor" unter diesem Motto hatte der Seniorenrat Weimar eingeladen.

Heute kamen etwa 40 Besucher auf Einladung des Seniorenrat Weimar in das Bürgerhaus in Argenstein um sich zu informieren zur rechtlichen Vorsorge durch Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Als Referent war anwesend Rechtsanwalt Nicklas Zielen aus Wetter.

Jeder von uns kann durch Unfall oder Krankheit in die Situation geraten, nicht mehr selbst handeln zu können. Viele Menschen glauben, das Entscheidungsrecht ginge in einem solchen Fall automatisch auf Ehepartner und Kinder über. Das ist ein Irrtum. Entgegen der landläufigen Meinung, können Familienangehörige nach deutschem Recht nur dann die Vertretung übernehmen, wenn sie aufgrund einer rechtsgültigen Vollmacht oder einer amtlichen Bestellung zum Betreuer handeln. Schon oft wurde ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht eingesetzt, weil keine korrekte Betreuungsverfügung vorlag.

Wer seine künftige Vertretung nicht dem Zufall überlassen will, sollte frühzeitig vorsorgen und sich informieren über diese so wichtigen Themen.

Auskunft erteilt auch der Betreuungsverein.

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