myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Ordnung muss halt sein...
...auch wenn es manchmal schwer fällt

Juristen und Gerichte müssen sich immer wieder mit nachbarlichen Streitigkeiten beschäftigen, z.B. wenn es um überhängende Äste oder um Laub geht, das quasi unbefugt auf das eigene Grundstück fällt.
Auch Kommunen kennen das Thema, wenn Hecken und Büsche Gehwege und Straßen einengen und die Verkehrssicherheit gefährden, weil z.B. Fußgänger, und dabei können auch Kinder sein, auf die Straße ausweichen müssen oder die Sicht eingeschränkt wird.
Die Gesetzeslage ist hierbei wohl klar, die Auswirkungen von behördlichen Anordnungen diesbezüglich sind nicht immer mit Optik, Geschmack und Naturschutz kompatibel.

Weitere Beiträge zu den Themen

HeckenKommunalrecht

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite