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Aufbereitung nach Corona vorbereiten

„Gerichte, Medien und Parlamente werden in Postkrisenzeiten die Entscheidungen nicht wirklich aufarbeiten.“

sagte Dr. David Jungbluth, Professor für Recht an der Frankfurt University of Applied Sciences.

Politiker äußern sich: „Wenn die epidemische Lage so bleibt, wie sie jetzt ist, dann kann es keine neuen Freiheiten geben.“ Eine irrige Vorstellung ein Denken aus der Kaiserzeit zeigt sich. Freiheiten werden den Menschen nicht gnädig vom Staat gewährt, wenn und solange es mit den Zielen der Politik vereinbar ist.

Unsere Probleme können wir nur selbst lösen.
Er plädierte weiter „für einen vollkommenen demokratischen und auch rechtstaatlichen Neustart unter einer neuen Verfassung, die diesen Namen auch verdient hat, weil sie vom gesamten deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird. Diese Forderung steht auf dem Boden des Grundgesetzes, nämlich auf Art. 146 GG, und ist zutiefst demokratisch ... Geschenkt werden wird uns eine derartige Neuerung, wie auch schon alle bisherigen gesellschaftlichen Fortschritte, sicher nicht. Wir haben dies daher nachhaltig und lautstark einzufordern und dafür im Zweifel, im Geiste des Humanismus und damit friedlich, zu erkämpfen.“

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hat sich in der "Welt" zu Wort gemeldet. Er sagte deutlich: „Die Grundrechte sind als unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte des Einzelnen verbürgt.“

Menschen in der Bundesrepublik sind keine Untertanen, sie sind freie Bürger mit unveräußerlichen und unentziehbaren Freiheitsrechten. Viele Bürger erinnern sich an ihre garantierte Grundrechte in den Zeiten der Pandemie. Je länger der Entzug dauert, der oft nicht nachvollziehbaren einseitigen Einschränkungen, je größer wird das Unbehagen.

Es hat sich die bundesweite Bürgerinitiative (BI) Gemeinwohlloby für die Zukunft gebildet. Das oberste Ziel ist eine breite Diskussion zur Überarbeitung der Verfassung. Die erfolgte Ausrufung der Verfassungsgebenden Versammlung durch die BI sind nach dem Völkerrecht alle bestehenden und vorherigen Rechtssysteme sowie Staatsgebilde erloschen und arbeiten geschäftsmäßig auf Abruf. Die ersten dem Bundestagspräsidenten Herrn Schäuble urschriftlich eingereichten Mitgliedsanträge zur Verfassungsgebenden Versammlung wurden formal bestätigt.

Seit dem 24. November 2020 ist das ganze deutsche Volk eine Verfassunggebende Versammlung. An der Versammlung kann jede/r zum Deutschen Bundestag Wahlberechtigte teilnehmen.
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