Kunst + Kultur
Fotografieren ausdrücklich erwünscht!
Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, hat viele Fotografen verunsichert. Nun sorgt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes für weitere Aufregung. Es wird große Auswirkungen in der Foto-Praxis haben, denn es schränkt die Freiheit der Fotografie erheblich für Profis und für Hobbyfotografen ein.
- Museen dürfen Fotografierverbote aussprechen
- Unerlaubt hergestellte Fotos dürfen nicht ins Netz gestellt
oder in anderer Weise veröffentlicht werden.
- Dies gilt auch dann, wenn keine kommerziellen oder
gewerblichen Interessen verfolgt werden.
- Fotografierverbote sind auch dann wirksam, wenn es um
gemeinfreie Kunstwerke geht, deren urheberrechtliche
Schutzfrist (in der Regel 70 Jahre) schon abgelaufen ist.
Grundsätzlich sei gesagt, fragen Sie schon vor dem Eintritt ins Museum, ob Sie in den Räumlichkeiten fotografieren dürfen. Ich habe dies natürlich zuletzt in der Porzellanmanufaktur im Schlossmuseum Fürstenberg getan und die Antwort lautete zu meiner Freude "Fotografieren ist hier absolut erwünscht!"
- Jens Schade
am 18.04.2023
um 21:32
Kommentar wurde am 18. April 2023 um 21:32 editiertDas ist keine neue Rechtsprechung (auch wenn ich nicht weiß, welches BGH-Urteil nun genau gemeint ist). Auf einem Grundstück gilt das Hausrecht. Der Inhaber des Selben kann daher entscheiden, ob und was auf seinem Grundstück oder in seinem Haus fotografiert werden darf und für welche Zwecke. Das hat auch nichts mit dem Urheberrecht des Künstlers und einer eventuellen Gemeinfreiheit zu tun.