Darmstadt – Corona-Lockerungen im Frühling 2022! Eine neue Welle trifft ein!
Mit dem Frühlingsbeginn trifft auch eine neue Welle an Lockerungen der Corona-Maßnahmen ein. Was erwartet die Bürger in diesem Frühling? Welche Maßnahmen sind weiterhin aktuell? Und welche Corona-Lockerungen sind jetzt im Frühling 2022 gültig? Welche Regelungen gelten fortan bundesweit? Welche sind von Land zu Land zu unterscheiden? Hier findet Ihr den aktuellen Stand der Corona-Lockerungen in Deutschland und ganz besonders in Darmstadt.
Ab dem 03.04.2022 gelten neue Regelungen für ganz Deutschland
Die Bundesregierung entschied sich für eine Reihe an Corona-Lockerungen im Frühling ab dem 03.04.2022. Dadurch entfalle für viele Orte die Maskenpflicht. Ausgenommen davon sind öffentliche Verkehrsmittel, Kliniken und Praxen. Andere Einrichtungen können sich auf ihre hauseignen Regeln beruhen. Daraufhin haben Media Markt, IKEA und Edeka ihren Kunden*Innen erlaubt auch ohne Maske ihre Geschäfte zu besuchen. Nach 2 Jahren ist nun ein Einkauf ohne Maske möglich.
Die 2G und 3G-Regelungen für den Besuch öffentlicher Veranstaltungen fallen teilweise weg. Es besteht aber weiterhin die Testpflicht an Schulen. Schüler und Lehrer müssen sich noch bis zu 3 mal in der Woche testen lassen. Des Weiteren können Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden.
Ausgenommen von diesen Lockerungen wären sogenannte Corona Hotspots. Laut Gesetz tragen sie eine besonders große Infektionsgefahr. Diese werden weiterhin mit schärferen Maßnahmen geregelt. Darunter ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und die Einhaltungen der 2G oder 3G-Regelungen.
Länder müssen die Hotspotregelung nicht umsetzen. Sie haben dennoch aller anderen Maßnahmen umzusetzen.
Corona-Lockerungen im Frühling voraussichtlich nur bis zum 23. September
Die Corona-Lockerungen im Frühling sind voraussichtlich nur bis zum 23. September 2022 gültig. Die Bundesregierung kann sie jederzeit verändern. Sie hängen von der Kapazität der Kliniken ab. Die Lockerungen würden zur Vermeidung von Personalausfällen bei hohen Infektionszahlen dienen.
Bundesland Hessen – welche Maßnahmen sind zu beachten? Welche Corona-Lockerungen kommen im Frühling?
Auch in Hessen gelten ab dem 3. April die bundesweiten Maßnahmen und deren Lockerungen.
Besucher von Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern weiterhin eine Maske tragen. Ausgenommen sind stationäre Patient*Innen. Im ÖPNV und im Fernverkehr sind Reisende verpflichtet eine Maske zu tragen. Erlaubt sind unter anderem OP-Masken und FFP2 Masken.
Die allgemeine Testpflicht entfällt ebenfalls. Schüler*Innen und Lehrer*Innen müssen sich allerdings 3 mal in der Woche testen lassen. Bürger*Innen haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests.
Alle Bürger*Innen sind verpflichtet bei einem positiven Schnelltest sich zu isolieren. Der Impfstatus ist hier nicht von Bedeutung. Ein PCR-Test muss danach gemacht werden. Positiv getestete Infizierte müssen sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Symptome müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Eine Freitestung 7 Tage nach dem positiven Testergebnis ist möglich, für Kinder und Schüler*Innen auch bereits nach 5 Tagen. Haushaltsangehörige müssen sich nur testen lassen, wenn sie Symptome zeigen. Auch ihre positiven Ergebnisse müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
Bürger*Innen können sich weiterhin bei ihren Hausärzten*Innen kostenlos impfen lassen.
Eigenverantwortung des Volkes – Wie wir uns am besten schützen können
Die Bundesregierung vertraut auf die Eigenverantwortung der Bürger*Innen. Es wird auf eine zivile Haltung jedes*er Einzelnen gehofft. Daher soll jeder, um sich selbst und um die Umgebung zu schützen, auf allgemeine Regeln und Maßnahmen, Rücksicht nehmen.
Zu beachten sind allgemeine Hygieneregeln und Hust- und Niesetikette. Jede Person ist dafür verantwortlich sich an die Pflichten und Maßnahmen zu halten. Es ist dringend ratsam sich bis zu einem negativen Testergebnis zu isolieren. Schützen Sie sich selbst und ihre Liebsten vor weiteren Erkrankungen und einer neuen Corona-Welle.
Unsere Corona-Ratgeber findet ihr auf indayi.de