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Autofahrer hat Alleinschuld beim Türöffnen / Dooring, wenn ... Aktuelles Urteil des OLG Celle

  • StVO § 14 Absatz 1 & Absatz 2: -
    Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen -
    (1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. -
    (2) Satz 1: Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. https://dejure.org/gesetze/StVO/14.html
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Alleinschuld Kfz-Fahrer.

Dooring:
Autofahrer hat Alleinschuld beim Türöffnen, wenn ... 


OLG-Urteil
Haftung des Autofahrers u.a. wegen des 
Verstoßes
gegen die höchsten Sorgfaltspflichten

im Straßenverkehr gemäß § 14 Abs. 1 StVO.
Details siehe Bild.


Was Radfahrende  - mindestens - tun müssen ...
Schon im eigenen Interesse ... siehe "Quelle" unten.
Wir vom ADFC Langenhagen empfehlen das Doppelte!

Und dran denken
Die meisten von uns sind:
- mal Autofahrer am Steuer, geschützt durch Blech und Airbags,
- mal Radfahrende am Lenker, weitgehend ungeschützt,
also:
DOORING ( = Unfälle durch plötzliches Tür aufreißen ) vermeiden.

Urheberrecht
Aus Urheberrechtsgründen sind hier keine Texte eingetragen, also - bei Interesse - die Details bitte selber direkt in der Quelle nachlesen.

Quelle
https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28727

- - - - 

Dooring?
Geht doch auch mit weniger

Wie es besser gehen könnte, zeigt der Autohersteller FORD mit seiner aktuellen Entwicklung:
https://www.myheimat.de/koeln/politik/endlich-anti-dooring-von-ford-mittel-gegen-toedliche-unfaelle-angstfreier-radfahren-ford-entwickelt-d3140993.html

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4 Kommentare

Der Kommentar hier drüber:
Er ist (fast) richtig.

Fast richtig in der Beziehung, dass wörtlich zitierte amtliche Werke direkt zitiert werden dürfen.

Aber:
Bei dem verlinkten Text handelt es sich um eine interpretierte, deutlich gekürzte Fassung eines Urteiles, die so dem juristischen Laien verständlich gemacht wurde, und die z.B. auch mit Konjunktiva wie "sei" versehen ist.

Es ist damit kein "amtliches Werk", sondern eine eigene Zusammenfassung eines amtlichen Werkes, damit mit einer eigenen geistigen Leistung, die - natürlich - dem Urheberrecht unterliegen. Sie darf damit - ohne vorherige schriftliche Genehmigung - nicht als Text "einfach mal eben so" übernommen werden.

Daher hier noch ein Mal der Link zur Urteilszusammenfassung zum DOORING-Urteil des OLG Celle:
https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28727

DOORING wird die Unfallursache genannt, wenn Autoinsassen (wieder mal) durch unberechtigtes, grob fahrlässiges Öffnen von Autotüren - also entgegen den verbindlichen Vorgaben der StVO § 14 Absätze 1 und 2 - vorbeifahrende Radfahrende töten, verletzen oder sonst zu Schaden bringen:
https://dejure.org/gesetze/StVO/14.html

- - - -

Warum gerne auf die gekürzte und die zusammengefasste Darstellung von Gerichtsurteilen zurückgegriffen wird? Auch das steht auf der verlinkten Webseite:
https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28727
"Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst https://www.kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern."

Und JETZT kommt - abschließend - die eigentliche juristische Frage:
Durfte der Absatz direkt hier drüber überhaupt bei "kostenlose Urteile" kopiert und in diesen Kommentar hier bei MyHeimat eingesetzt werden?

BLOG des ADⒻC Langenhagen

...Dooring, wenn ... Aktuelles Urteil des OLG Celle,
Was Radfahrende - mindestens - tun müssen ...
Schon im eigenen Interesse ... siehe "Quelle" unten.
Wir vom ADFC Langenhagen empfehlen das.....

Was ist denn das für ein wirrer Text?

Können sie denn nicht einmal ganze Sätze formulieren die einen Satzgegenstand, eine Satzaussage und eine Satzergänzung haben?

Das aneinanderfügen von Wörtern ergibt nich automatisch immer einen Satz!

Hallo, Herr Batz!

In Hattingen, und nur da in Hattingen,
da gibt es - wohl wieder mal - Verständnisschwierigkeiten ...

;-)

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