Autofahrer hat Alleinschuld beim Türöffnen / Dooring, wenn ... Aktuelles Urteil des OLG Celle
Alleinschuld Kfz-Fahrer.
Dooring:
Autofahrer hat Alleinschuld beim Türöffnen, wenn ...
OLG-Urteil
Haftung des Autofahrers u.a. wegen des
Verstoßes
gegen die höchsten Sorgfaltspflichten
im Straßenverkehr gemäß § 14 Abs. 1 StVO.
Details siehe Bild.
Was Radfahrende - mindestens - tun müssen ...
Schon im eigenen Interesse ... siehe "Quelle" unten.
Wir vom ADFC Langenhagen empfehlen das Doppelte!
Und dran denken
Die meisten von uns sind:
- mal Autofahrer am Steuer, geschützt durch Blech und Airbags,
- mal Radfahrende am Lenker, weitgehend ungeschützt,
also:
DOORING ( = Unfälle durch plötzliches Tür aufreißen ) vermeiden.
Urheberrecht
Aus Urheberrechtsgründen sind hier keine Texte eingetragen, also - bei Interesse - die Details bitte selber direkt in der Quelle nachlesen.
Quelle
https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28727
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Dooring?
Geht doch auch mit weniger
Wie es besser gehen könnte, zeigt der Autohersteller FORD mit seiner aktuellen Entwicklung:
https://www.myheimat.de/koeln/politik/endlich-anti-dooring-von-ford-mittel-gegen-toedliche-unfaelle-angstfreier-radfahren-ford-entwickelt-d3140993.html
Der Kommentar hier drüber:
Er ist (fast) richtig.
Fast richtig in der Beziehung, dass wörtlich zitierte amtliche Werke direkt zitiert werden dürfen.
Aber:
Bei dem verlinkten Text handelt es sich um eine interpretierte, deutlich gekürzte Fassung eines Urteiles, die so dem juristischen Laien verständlich gemacht wurde, und die z.B. auch mit Konjunktiva wie "sei" versehen ist.
Es ist damit kein "amtliches Werk", sondern eine eigene Zusammenfassung eines amtlichen Werkes, damit mit einer eigenen geistigen Leistung, die - natürlich - dem Urheberrecht unterliegen. Sie darf damit - ohne vorherige schriftliche Genehmigung - nicht als Text "einfach mal eben so" übernommen werden.
Daher hier noch ein Mal der Link zur Urteilszusammenfassung zum DOORING-Urteil des OLG Celle:
https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28727
DOORING wird die Unfallursache genannt, wenn Autoinsassen (wieder mal) durch unberechtigtes, grob fahrlässiges Öffnen von Autotüren - also entgegen den verbindlichen Vorgaben der StVO § 14 Absätze 1 und 2 - vorbeifahrende Radfahrende töten, verletzen oder sonst zu Schaden bringen:
https://dejure.org/gesetze/StVO/14.html
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Warum gerne auf die gekürzte und die zusammengefasste Darstellung von Gerichtsurteilen zurückgegriffen wird? Auch das steht auf der verlinkten Webseite:
https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28727
"Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst https://www.kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern."
Und JETZT kommt - abschließend - die eigentliche juristische Frage:
Durfte der Absatz direkt hier drüber überhaupt bei "kostenlose Urteile" kopiert und in diesen Kommentar hier bei MyHeimat eingesetzt werden?