myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Das Märchen vom guten Bankberater ....

Land auf Land ab wird die Anzahl der energiewirtschaftlich gegründeten Genossenschaften größer – gut so wenn Bürger ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen. Vielfach oder fast ausschließlich werden sie dabei von lokalen genossenschaftlich organisierten Banken beraten.

Diese werben damit, dass sie aufgrund ihrer genossenschaftlichen Organisation besondere Kenntnisse, Qualitäten, Qualifikationen in der Beratung junger Genossenschaften haben. Jedoch erfolgt die Beratung überwiegend durch Bankberater, bei denen nicht ersichtlich ist dass sie eine besondere Ausbildung in Genossenschaftsrecht haben. Zudem ist es fraglich, dass aufgrund der engen Verbindung zu den Prüfverbänden, welche die Gründungsprüfung durchführen müssen eine erforderliche Neutralität bei der Prüfung besteht. Denn zwar sind diese unabhängige Wirtschaftsprüfer, welche Testate vergeben. Unglücklich erscheint jedoch zumindest der engere Zusammenhang zwischen Prüfverband und Genossenschaftsvertreter. Zugleich finanzieren die Banken die Kredite zur Gründung der Genossenschaft und entsprechend durchzuführender Projekte innerhalb der Genossenschaft. Insofern sind die Berater auch und ausschließlich Interessenvertreter der Bank – dies wird den Gründern so sicher nicht kommuniziert. Auch ist fraglich, ob die tatsächliche Kosten – und Gebührenstruktur den Gründern in Gänze offen gelegt wird.

In einem Artikel wurde neulich auf die notwendige Neutralität verwiesen, die bei jeder Finanzierung zu wahren sei. Insofern gilt nichts anderes für die Gründung von Genossenschaften. Kommt es wirklich auf die Rechtsberatung an, die intern durch zu führen ist ? Nein die Planung kann auch von Externen durchgeführt werden, diese können auch bei bestehender Erfahrung und / oder Ausbildung die Banktermine entsprechend durchführen. Das Geld hierfür ist sicherlich gut angelegt, zumal sich dieser auch ggf. Rat eines Rechtsanwaltes als Kooperationspartner einholen kann. Zudem wird eine Kostenstruktur in vollem Umfang offen gelegt. Der Kunde kann dann die tatsächlichen Kosten abschätzen und in die gesamte Finanzierung und in die zu erstellende Wirtschaftlichkeitsberechnung ein kalkulieren.

Zu erwarten ist jedoch, dass sie die Bank jedoch zunächst bis auf weiteres ihre scheinbare Monopolstellung zu Nutze macht und so auch Daten der Genossenschaftsmitglieder für weitere Bankgeschäfte zu nutzen weiß.

Weitere Beiträge zu den Themen

BankberatungGenossenschaftsbankGenossenschaftsgründung

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite