Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen
Die Post soll laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung künftig Briefe von Arbeitslosen- und Kindergeldempfängern an die Arbeitsagenturen öffnen, verarbeiten und an die Agenturen weiterleiten.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wolle das Verfahren zunächst in einem Pilotversuch sechs Monate lang in Sachsen-Anhalt und Thüringen testen, schreibt die Zeitung. Demnach sollen die Betroffenen in den beiden Test-Ländern ab September ihre Briefe nicht mehr an Arbeitsagenturen und Familienkassen, sondern an neue Scan-Zentren der Deutschen Post AG senden.
Datenmissbrauch befürchtet
Dort würden sie dann geöffnet, eingescannt und digital an die Arbeitsagenturen weitergeleitet. Arbeitslosenverbände drohten der BA mit rechtlichen Schritten gegen die Regelung. "Es ist nicht auszuschließen, dass mit den Daten Schindluder getrieben wird", sagte der Sprecher des Erwerblosen Forums Deutschland, Martin Behrsing. "In elektronischer Form können die sensiblen persönlichen Daten schnell in falsche Hände geraten. Die Schwelle zum Missbrauch sinkt dadurch erheblich", so Behrsing gegenüber t-online.de. Behrsing zufolge könnten Kostenersparnisse ein Grund dafür sein, warum die neue Methode eingeführt werden soll. "Die Arbeitsagentur hat natürlich die Möglichkeit, Mietkosten zu sparen, wenn Akten künftig nicht mehr eingelagert werden müssen, sondern in elektronischer Form verarbeitet werden", sagte er im Interview. Er forderte die Politik dazu auf, die neue Methode "ganz klar zu untersagen".
Die BA dagegen erklärte der "Bild" zufolge, sie wolle an der neuen Technik festhalten. Die Briefe würden in extra gesicherten Scan-Zentren verarbeitet und die Post-Mitarbeiter seien zur Geheimhaltung verpflichtet, zitiert die Zeitung eine Sprecherin. Wenn der Pilotversuch erfolgreich sei, sollten künftig bundesweit alle 22 Millionen Arbeitslosen- und 13 Millionen Kindergeldakten elektronisch erfasst und bearbeitet werden.
Quelle: t-online.de, apn
Auch mich überzeugen Deine Einwände nicht wirklich, Wilhelm. Es geht hier nicht primär um Datenverarbeitung, da sind wir, da gebe ich Dir recht, schon lange aus den Anfängen raus.
Hier geht es um das Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis, s. Artikel 10 GG Abs 1: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Du bist also der Meinung, im GG ist etwas verankert, das es nicht gibt? Nunja ... ;-))
>nicht explizit an eine Einzelperson im Amt, Firma, Gemeinschaft, kann
> von jedem dazu Beauftragten geöffnet werden
Das ist der Unterschied, lieber Willi. Wenn in der Adresse steht "An das liebe Amt", ist das liebe Amt der Adressat, und der Beauftragte des lieben Amtes, in aller Regel die Poststelle, ist berechtigt, den Brief zu öffnen (allein schon um des Weiterleitens an die entspr. Stelle willen).
Steht dort aber "Herrn Kohlmeyer im lieben Amt", dann ist Herr Kohlmeyer der Adressat, und das liebe Amt wird sich hüten, den Brief zu öffnen. Zum einen, weil kein Grund dazu besteht (die emfangende Stelle ist ja bekannt), zum anderen weil das liebe Amt dann von Herrn Kohlmeyer gewaltig einen auf die Rübe bekommen würde ;-)
Ich halte es aus Datenschutzsicht für äußerst bedenklich, sensible personenbezogene Daten zum Öffnen an eine Firma zu vergeben (outzusourcen, wie das moderne deuglische Wort dafür heißt) und dann womöglich noch unverschlüsselt per Email durch die Welt zu jagen.