IGeL-Leistungen
In den verganenen Wochen fällt mir wiederholt auf, dass es in unserm Landkreis Mediziner aller Fachrichtungen gibt, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, bei jedem Arztbesuch sogenannte „IGeL Leistungen“ dem Patienten in Rechnung zu stellen, die in häufigen Fällen sogar kostenlos sein müssten.
So zum Beispiel stellt ein Zahnarzt Füllungen in Rechnung, die wenn er die üblichen Materialien verwenden würde, von der Krankenkasse bezahlt würden. Es mag sein, dass nicht immer alles ganz kostenfrei für den Patienten sein kann, insbesondere, wenn der Patient besondere Wünsche hat, aber es ist auch nicht jede Leistung kostenpflichtig für den Patienten, nur weil der Zahnarzt nicht das übliche Kassenärztliche Material verwenden möchte.
Ein Gynäkologe macht erst die Abstriche, hält sie dann hoch und erklärt er müsse einen machen und mikrobiologisch untersuchen lassen, da Alles entzündet sei. Ich denke mal – so geht es nicht - . Der Patient hat grundsätzlich Rechte und die üblichen Leistungen sind auch Kassenleistungen. Auf die Frage nach einer Rechnung antwortet er mit einem klaren "Nein".
Hier ein paar Beispiele:
Wenn der Patient aufgrund von bestehendenden Beshcwerden zum Arzt geht, sind die zur Abklärung notwendigen Untersuchungen kostenfrei.
Man darf nicht zu einer solchen IgeL-Leistung gedrängt werden.
Der Arzt muss dem Patienten ausreichend Zeit für die Entscheidung lassen
Über „IgeL-Leistungen“ muss immer ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden mit allen Einzelleistungen und deren Kosten.
Vor Vertragsabschluss muss der Arzt selbst (nicht eine seiner Angestellten) den Patienten aufklären über
die Leistung selbst
warum sie in diesem Fall nicht von der Krankenkasse bezahlt wird
die Kosten der Leistungen
den therapeutischen Sinn der Leistung usw.
Im Detail nachlesen kann der Patient seine Rechte in der Broschüre: „Patientenrechte / Ärztepflichten http://www.gesundheits.de/bagp/BAGP-Dokumente/prae... oder er nutzt eine der verschiedenen Beratungsmöglichkeiten vor Ort. Aber ich denke es wird Zeit sich gegen das „Abkassieren“ zu wehren.