Das traurige Ende des Orchideen Lehrpfades in Krawinkel !
Darf der Eigentümer eines Naturschutzgebietes uneingeschränkt Veränderungen - (Verwüstungen) durchführen ???
Ich habe mal Google gefragt:
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können.
Es gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot.
Sie sind aus Schutzgründen grundsätzlich nicht zugänglich, wenn es der Schutzzweck aber ermöglicht kann der Allgemeinheit ein Zugang ermöglicht werden. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
https://www.juraforum.de/lexikon/naturschutzgebiet
Die Bilder und Collagen zeigen den Weg vorher und nach der mutwilligen Zerstörung !
Orchideen-Café 2019 !
https://www.myheimat.de/burgscheidungen/natur/orch...
Und dann wundern sich viele Leute,
wie bei uns, daß die Tore zu den Parks der LAGA
am Abend abgeschlossen werden...
Würde das nicht passieren,
wäre ihr Zustand schon lange nicht mehr der heutige!