Rechts vor links für Radfahrer bei gegenläufigen Einbahnstraßen
aus der HAZ vom 3.12.2011:
Frage eines Lesers an Schöler:
In meiner Fahrtrichtung biegt eine Einbahnstraße nach rechts ab, an der Einmündung ist ein Fahrradschild, das Pfeile in beide Richtungen zeigt. Muss man hier einem entgegenkommenden Radfahrer Vorfahrt gewähren?
Antwort:
Durch die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radler gilt in dem beschriebenen Einmündungsbereich die Vorfahrtsregelung rechts vor links.
Dieses ist z.B. der Fall an mehreren Stellen in Burgdorf:
Schloßstraße/Braunschweiger Straße;
Poststraße/Marktstraße;
Berliner Ring/Grünewaldstraße
an alle Autofahrer: ACHTUNG in diesem Bereichen
Als Autofahrer lernt man ständig etwas Neues dazu. Danke für den Beitrag.
Ich wünschte mir das Fahrradfahrer ebenfalls immer auf den neuesten Stand der Vekehrsregelung/Vorschriften wären.