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Fahrradrecht: Welche Besonderheiten gelten in der Einbahnstraße?

In besonders beschilderten Einbahnstraßen dürfen Radfahrer entgegen der Einbahn-Richtung fahren.
Muss der Autofahrer dort prinzipiell mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen? Natürlich muss er mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen, deswegen sind diese Einbahnstraßen mit einem Hinweisschild gekennzeichnet.

Muss der Autofahrer in diesen freigegebenen Einbahnstraßen Platz für entgegenkommende Radfahrer lassen? Ja. Freigegeben sind nur Straßen, die mindestens 3,5 Meter breit sind.
In freigegebenen Einbahnstraßen gilt das normale Rechtsfahrgebot. Wenn sich Radfahrer und Autofahrer daran halten, müsste immer genug Platz für beide sein. In der Mitte zu fahren und den Radfahrer an den Rand zu drängen, ist nicht erlaubt. Ist die Straße durch ein Hindernis verengt, gelten die üblichen Vorfahrtsregelungen.
In Zukunft können auch schmalere Einbahnstraßen freigeben werden. Ob die Kommunen dies auch tun, bleibt abzuwarten. Dann liegt das Problem beim Autofahrer. Da er weit mehr als die Hälfte der Fahrbahn benötigt, muss er warten.

aus:
http://www.stern.de/auto/service/fahrradrecht-die-...

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1 Kommentar

> "In Zukunft können auch schmalere Einbahnstraßen freigeben werden"

So provoziert man noch mehr Unfälle.

Aber echte Radwege sind den Kommunen ja zu teuer... kaputte Knochen zahlen ja die Versicherungen...

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