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Drips am Celler Tor und Immenser Straße

Für die Autofahrer, die es immer noch nicht wissen (oder wissen wollen) hat die Stadt Drips aufgestellt mit Hinweisen, wie man sich bei Fahradschutzstreifen verhält.

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22 Kommentare

Kurt, da sprichst Du ein ganz besonderes Problem an, das mir auch schon aufgefallen ist. Die Verkehrsregeln in den Herkunftsländern unterscheiden sich oft von unseren, wenn es sie in einigen Ländern überhaupt gibt. Mir kam in der Nähe einer Asylantenunterkunft auch schon ein unbeleuchtetes Fahrrad entgegen, mitten auf meiner Spur und in der falschen Richtung.

Nur zur Info, damit der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen bekannt ist:

Während der Schutzstreifen (gestrichelte Linie) Teil der Fahrbahn ist, gilt der Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) als Sonderweg und ist nicht Teil der Fahrbahn.

Fährt ein Radfahrer auf der Straße / Schutzstreifen und wird überholt, so ist der Mindestabstand vom Überholenden einzuhalten.

Fährt der Radfahrer aber auf dem Radfahrstreifen und fährt jemand an ihm vorbei, handelt es sich dabei nicht um einen Überholvorgang und damit ist auch kein Mindestabstand einzuhalten.

Selbstverständlich spricht nichts dagegen dennoch einen entsprechenden Abstand zu gewähren um niemanden zu gefährden.

Der vorgeschriebene Mindestabstand beim Überholen verringert sich durch die Leitlinie nicht", sagt Huhn. Als Mindestabstand nennt der Verkehrsrechtsexperte 1,50 Meter Seitenabstand. Die bei Zweirädern unvermeidlichen Schwankungen von der geraden Fahrlinie, unerwartete Schlenker durch Fahrbahnschäden und die Sogwirkung schnell fahrender Autos sind unabhängig von Fahrbahnmarkierungen. Und: "Selbstverständlich dürfen Kraftfahrzeugführer auch einen Radfahrer, der vielleicht etwas zu weit links auf dem Schutzstreifen fährt, nicht durch zu dichtes Überholen in Gefahr bringen", fügt Huhn hinzu.

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