Radfahrer fährt gegen Autotür! Schon wieder so ein Kampfradler ......
.... war der erste Gedanke! Wirklich?
Ein Autofahrer öffnete seine Fahrertür zum Aussteigen und der Radler fuhr dagegen und verursachte einen Schaden von 2000 €. Hat der Radler den Schaden verursacht? Hier wurde doch Ursache mit Wirkung verwechselt. Nicht der Radler hat den Schaden verursacht sondern der Fahrer des Autos ist selbst dafür verantwortlich, indem er vor dem Öffnen der Autotür nicht wie vorgeschrieben sich vergewissert hat, ob er die Tür gefahrlos öffnen kann.
Hinweis für Radler: Haltet mindestens einen Meter Abstand vom rechten Rand bzw. parkenden Autos ein
Hinweis für Autofahrer: Haltet mindestens 1 ½ Meter Abstand zu Radlern ein (es kann sein, dass dieser ausweichen muss).
Auf die Gefahren für Verkehrsteilnehmer in der Braunschweiger Straße wird hier nicht eingegangen!
Ich liebe sinnlose Diskussionen von Analphabeten. Ich schlage vor ,sofern des Lesens mächtig, mal in der StVO(Straßenverkehrordnung) den §14 Satz(1) zu lesen. Dann wird man schnell feststellen , daß der Autofahrer geltendes Verkehrsrecht mißachtet hatte.Er war der Döskopp , wei erl eine Grundregel mißachtet hatte , wenn man aussteigern will , muß man sich umdrehen und überprüfen ,ob ich mit meiner Aktion keinen anderen Verkehrsteilnehmer in Bedrängnis bringe. Lernt man eigentlich schon in der ersten fahrstunde. Gerät leider nur sehr schnell wieder in Vergessenheit.