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Radfahrer fährt gegen Autotür! Schon wieder so ein Kampfradler ......

.... war der erste Gedanke! Wirklich?
Ein Autofahrer öffnete seine Fahrertür zum Aussteigen und der Radler fuhr dagegen und verursachte einen Schaden von 2000 €. Hat der Radler den Schaden verursacht? Hier wurde doch Ursache mit Wirkung verwechselt. Nicht der Radler hat den Schaden verursacht sondern der Fahrer des Autos ist selbst dafür verantwortlich, indem er vor dem Öffnen der Autotür nicht wie vorgeschrieben sich vergewissert hat, ob er die Tür gefahrlos öffnen kann.

Hinweis für Radler: Haltet mindestens einen Meter Abstand vom rechten Rand bzw. parkenden Autos ein

Hinweis für Autofahrer: Haltet mindestens 1 ½ Meter Abstand zu Radlern ein (es kann sein, dass dieser ausweichen muss).

Auf die Gefahren für Verkehrsteilnehmer in der Braunschweiger Straße wird hier nicht eingegangen!

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17 Kommentare

Ich liebe sinnlose Diskussionen von Analphabeten. Ich schlage vor ,sofern des Lesens mächtig, mal in der StVO(Straßenverkehrordnung) den §14 Satz(1) zu lesen. Dann wird man schnell feststellen , daß der Autofahrer geltendes Verkehrsrecht mißachtet hatte.Er war der Döskopp , wei erl eine Grundregel mißachtet hatte , wenn man aussteigern will , muß man sich umdrehen und überprüfen ,ob ich mit meiner Aktion keinen anderen Verkehrsteilnehmer in Bedrängnis bringe. Lernt man eigentlich schon in der ersten fahrstunde. Gerät leider nur sehr schnell wieder in Vergessenheit.

> "Ich liebe sinnlose Diskussionen von Analphabeten. Ich schlage vor ,sofern des Lesens mächtig, mal in der StVO(Straßenverkehrordnung) den §14 Satz(1) zu lesen."

Bevor du pöbelst, hättest du selbst lesen sollen - dann wäre dir nicht entgangen, dass die hiesigen Diskutierenden das längst auch durchgekaut haben.

> "Er war der Döskopp , wei erl eine Grundregel mißachtet hatte , wenn man aussteigern will , muß man sich umdrehen und überprüfen ,ob ich mit meiner Aktion keinen anderen Verkehrsteilnehmer in Bedrängnis bringe. Lernt man eigentlich schon in der ersten fahrstunde. Gerät leider nur sehr schnell wieder in Vergessenheit."

Die StVO überträgt aber ALLEN Verkehrsteilnehmern die Verantwortung und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und das Verbot des Erzwingens von Vorfahrt. Genau deshalb gibt es eben auch Urteile, wo es zwar für den Laien nur einen Verursacher gibt, aber rechtlich das "Opfer" eine Teilschuld, weil teilweise mitverantwortlich.

Wird auch immer gern vergessen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen. den brauche ich wohl nicht erklären.Oder etwa doch?
Ansonsten hier die lesenswerte Veröffentlichung des ADFC:

Seitliche Sicherheitsabstände

Wer kennt diese Situation nicht: Man radelt eine Straße entlang und spürt plötzlich von hinten eine Luftbewegung. Im nächsten Augenblick ist das überholende Kraftfahrzeug an einem vorbei und die 1,5 Meter Seitenabstand, die ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vorgibt, hat der Fahrzeuglenker dabei wahrscheinlich nicht eingehalten.

Viele Radfahrerinnen und Radfahrer ärgern sich über mangelnde Seitenabstände, wenn ein Auto sie überholt. Sie erschrecken, fühlen sich bedroht und empfinden Angst, die ihnen das Radfahren gefährlich erscheinen lässt. In der Folge drängen sie sich häufig an den Rand oder weichen auf Gehwege aus und gefährden so unnötig sich und andere.

Das Thema des seitlichen Sicherheitsabstandes reicht aber weit darüber hinaus. Denn Radfahrer überholen auch andere Radler oder passieren Fußgänger. Sie sind dabei mal auf der Fahrbahn, mal auf Angebotsstreifen oder Radwegen, mal auf gemeinsamen Wegen mit dem Fußverkehr unterwegs. Ein weiterer Aspekt ist der Seitenabstand zu ruhenden Elementen, seien es nun parkende Fahrzeuge, Verkehrszeichen, Lampen- und Ampelmasten, Bordsteine oder Häuser mit ihren Hauseingängen sowie Ein- und Ausfahrten.

In der Reihe „Fachwissen für den Fahrradalltag“ hat der Fachausschuss Radverkehr des ADFC zu diesem Thema im Frühjahr 2010 ein Papier veröffentlicht. Es erläutert ausführlich Hintergründe und Zusammenhänge rund am die seitlichen Sicherheitsabstände. Dieses Hintergrundwissen trägt zum richtigen Verhalten und gegenseitigem Verständnis im Verkehrsalltag bei.

Ansonsten gilt immer noch: Der ruhende Verkehr ,hier parkendes Auto, hat Rücksicht auf den fließenden Verkehr zu nehmen. Der Fahrer hat sich zu vergewissern ob er wie in diesem Falle die Tür öffnen kann , ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefärden. So jedenfalls ein Bekanner von mir , der mal Verkehrsrichter war.
Nebnbei viele innestädtischen Straßen sind so eng gebaut , daß die emfohlenen Mindesabstände nur schwerlich einzuhalen sind. Nicht auszudenken , wenn statt des Radfahrers ein SUV vorbeigefahren wäre!

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