Biogasanlage in Burgdorf oder anderswo
Wer sich mit dem Thema der Biogasanlagen beschäftigt, sollte sich mal mit den Clostridien näher befassen.Dazu bietet das Robert Koch Institut gute Möglichkeiten.
Unter dem Link http://www.rki.de/cln_151/nn_196658/DE/Content/Inf... findet man eine Menge zu diesem Thema.
Die Clostridien-assoziierten Durchfallerkrankungen bekommen in der Medizin eine immer größer werdende Bedeutung. Diese Durchfallerkrankungen verlaufen besonders nach Antibiotikagaben, z.B. gegen Ateminfektionen, besonders schwer. Clostridien können Sporen bilden, welche gegen Umwelteinflüsse sehr stabil sind. Normale Desinfektionsmaßnahmen sind wirkungslos, es bedarf einer sog. Wischdesinfektion, d.h. die Sporen müssen im Prinzip mechanische weggewischt werden, sonst bleiben sie an Oberflächen haften. Da die Sporen sehr leicht sind , können sie mit dem Wind über größere Entfernungen weggetragen werden. Da können sich schon mal die vielen Kleingärtner freuen, denn wie bekommen die dann die Sporen der Clostridien vom Salat???? Eben: Jedes Blatt einzeln gründlich abwischen!!!! Mahlzeit
[ Gewerbesteuereinnahmen ]
Die Aussicht auf Gewerbesteuer durch die Biogasanlage wird für Burgdorf
zu einem bösen Erwachen führen. Ich selbst frage mich, dass im öffentlichen Bereich immer wieder teure Gutachten bezahlt werden, die Stadt sich aber nicht beraten lässt hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbesteuer durch eine Biogasanlage.
Die Betreiber erhalten im Jahr der Bestellung der Anlage eine Sonderabschreibung von 20%. Diesen Betrag können sie auf die ersten 5 Jahre verteilen. Bei einer linearen Abschreibung von 6,25% jährlich für 16 Jahre sind bei einer angenommenen Rendite von 9% für die ersten 7 Jahre überhaupt keine Gewinne zu verzeichnen. Für die folgenden 9 Jahre würde jeweils eine Gewerbesteuer von 17 325 € anfallen. Der Freibetrag für die Gewerbesteuer liegt aber bei Personengesellschaften (GmbH & Co KG)
bei 24500 € im Jahr. Das heißt, in den ersten 16 Jahren fällt überhaupt keine Gewerbesteuer an. (Die FAZ rechnet am 21.3.2008 mit einer Rendite von 7% für Biogasanlagen.)Wegen der Erhöhung der Entgelte durch das EEG im Jahre 2010 könnte sich die Rendite auch auf 11% belaufen. Das wäre ein zusätzlicher Gewinn von 140 000 € im Jahr. Das entspricht Gewerbesteuern von 21 000 € im Jahr. Weil aber auch Personen in der Biogasanlage beschäftigt werden müssen, die die Anlage 24 Stunden lang überwachen, fallen auch Unkosten an, die den theoretischen Gewinn von 140 000 €
wieder zunichte machen.
Die Reparatur der Wirtschaftswege muss die Gemeinde übernehmen.
In der NWZ-Online vom 24.7.2010 äußern Landwirte, dass „ die zu erwartenden Straßenschäden durch die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer nicht gedeckt werden.“
Dass Versprechungen auf Gewerbesteuereinnahmen nicht unbedingt eingehalten werden zeigt das Beispiel der Gemeinde Eisleben (Südharz), in der im Jahre 2000 19 Windkraftanlagen errichtet wurden. Der Gemeinde wurden jährlich 600 000 DM an Gewerbesteuereinnahmen in Aussicht gestellt. In den letzten 10 Jahren hat die Gemeinde aber keine Gewerbesteuer-einnahmen erhalten.
Noch ein Hinweis zu den Ausführungen der Klimaschutzagentur: Das Umweltministerium spricht in seinen Ausführungen vom 16.11.2010 von einer Klimaschädinung durch NaWRo-Biogasanlagen. Darüber war er als „Fachmann“ offensichtlich nicht informiert.