Rot-Grüne Steuerpolitik torpediert Gewerbeansiedlung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze
DIHT: Gewerbesteuersatz kann Standortentscheidung maßgeblich beeinflussen
„Die ständigen Steuererhöhungen der rot-grünen Mehrheitsgruppe schaden dem Wirtschaftsstandort Burgdorf“, argumentiert CDU-Fraktionsvorsitzender Mirco Zschoch. Die CDU-Fraktion kritisiert daher die in der gestrigen Ratssitzung gegen die Stimmen der CDU beschlossene Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer. Seit 1996 ist die SPD verantwortlich für Hebesatzerhöhungen um 90 Punkte von 335 auf 425.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Baxmann hat der Rat eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer von 420 auf 425 Punkte beschlossen.
„Die rot-grüne Ratsmehrheit torpediert die Ansiedlung neuer Betriebe und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Burgdorf“, stellt Zschoch fest. Er verweist auf eine Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHT). Dort heißt es wörtlich:
„Nach der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Gewerbesteuerreform belastet die Gewebesteuer insbesondere mit den neuen Hinzurechnungsvorschriften die Unternehmen stärker als je zuvor. Wurden früher Standortvergleiche unter Ausschluss der Gewerbesteuer angestellt, so kann sich das heute kein Unternehmen mehr leisten. (...)
Die Bedeutung der Gewerbesteuer als Standortfaktor hat zugenommen. Davon betroffen sind besonders auch Großstädte und ihre Umlandgemeinden. Die Hebesatzdifferenzen sind hier so groß, dass sich eine Verlagerung allein deshalb lohnt.
Die Kommunalpolitik besitzt mit dem Gewerbesteuerhebesatz ein Instrument, das die Standortentscheidung eines potentiellen Investors maßgeblich beeinflussen kann. „
Dass Steuererhöhungen nicht automatisch zu Mehreinnahmen führen, ist ein weiteres interessantes Ergebnis der DIHK-Studie. Sicher seien nur die Mehrbelastungen für die Wirtschaft.
Richtig, es geht nicht um meine persönlichen Wünsche. Ich fahre mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Wenn Arbeitsnehmer die tatsächlichen Kosten Ihres Arbeitsweg von der Steuer absetzen könnten, würde ich persönlich keinen Vorteil davon haben.
Übrigens basiert die derzeitige Regelung auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Der Gesetzgeber hat sich mit dem letzten Versuch, die Entfernungspauschale zu kürzen, einen deutlichen Rüffel durch das Bundesverfasungsgericht eingefangen.