Hartz IV
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Es st positiv, dass das Gericht der bisherigen willkürlichen Berechnung der Regelsätze einen Riegel vorgeschoben hat und das Wohl der Kinder und dessen Bedürfnisse wieder in Vordergrund stehen will. Die bisherigen Regelsätze sind u.a. als „völliger Ermittlungsausfall“ kritisiert worden, und die Pauschalisierung wird als ungeeignet bezeichnet, um dem individuellen Bedarf ausreichend gerecht zu werden. Widersprüchlich fand das Gericht auch Regelungen, die zwar 11,90 Euro je Säugling für Tabak und alkoholische Getränke vorsehen, aber keinen Bedarf für Windeln.