myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

DIE LINKE fordert: Hundefreilaufflächen in Burgdorf

Jedes Jahr wieder quälen sich Hundebesitzer und Hunde 3 1/2 Momate lang durch das Verbot, die Hunde frei laufen zu lassen. Dabei ist dem Bewegungsdrang des Hundes und eine artgerechte Hundehaltung laut Gesetz Folge zu leisten. Das ist nicht ganz einfach. Deshalb wird am Donnerstag, den 16.Juni 2016 folgender Antrag in der Ratsversammlung behandelt:

Zwei ganzjährig zugängliche Hundefreilaufflächen in Burgdorf einrichten

Antrag gemäß Geschäftsordnung

In die Ratssitzung am 16. Juni 2016

Antrag zu beschließen:

Die Stadt richtet zwei ganzjährig zugängliche Hundefreilaufflächen ein.

Begründung:

Laut Paragraf 2 des deutschen Tierschutzgesetzes darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegung nicht so einschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere sind zu beachten. In der Tierschutz-Hundeverordnung heißt es Paragraf 2 Absatz 1 zu den allgemeinen Anforderungen an das Halten eines Hundes: „Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien … zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.“

In Burgdorf gilt zwar kein genereller Leinenzwang, was die Hundehalter/innen schätzen. Trotzdem können sie ihren geliebten Vierbeinern oft nicht gerecht werden, was den Auslauf anbelangt. Zur Brut- und Setzzeit trifft es die Hunde doppelt schlimm, weil dann für sie auch die Feldwege, Wiesen und die freie Landschaft unangeleint tabu sind. Dies führt immer wieder zu Verstößen, insbesondere die Nicht-Einhaltung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, die dreieinhalb Monate umfasst, was alle Hundebesitzer/innen in einem schlechten Licht erscheinen lässt.

Zweck des Anleinzwangs von Hunden ist vorrangig der Schutz des Wildes und der wildlebenden Tiere, aber auch der Wildjungtiere, der Bodenbrüter und Nesthocker. Das ist nicht im Sinne des ganzheitlichen Tierschutzes, weil Haushunde dann keine Möglichkeiten mehr haben, ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen.

Zur natürlichen Entwicklung eines Hundes gehören auch das Wälzen im Gras und das Spielen mit anderen Hunden. Nicht wenige Hunde haben Probleme, sich angeleint zu „lösen“ (das „große Geschäft“ zu erledigen), was große gesundheitliche Probleme mit sich bringen kann. Ebenso wird der Hund in seiner psychischen Entwicklung stark eingeschränkt, wenn ihm bedingt durch die Anleinpflicht der Kontakt zu Artgenossen unterbunden wird. Angeleinte Hunde sollten aufgrund überhöhter Aggressivität nicht zueinander gelassen werden.

Immer mehr Haushunde zeigen Verhaltensstörungen, weil sie keine Möglichkeit haben, ein natürliches Sozialverhalten zu zeigen. Letzteres kann aber nur gelingen, wenn Kontakte ohne Leine zu Artgenossen möglich sind, wenn sie spielen, toben und „Gespräche“ austauschen können.

Da den Hundehalter(inne)n kaum eine Möglichkeit geboten wird, ihre Hunde gemäß Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes und Paragraf 2 der Hundeverordnung zu halten, bittet DIE LINKE um ein Handeln, das Hundehalter(inne)n ein tierschutzgerechtes Halten ihrer Vierbeiner erlaubt. Hunde, die einen ausgeprägten Jagdtrieb haben, oder aus anderen Gründen ganzjährig nicht von der Leine gelassen werden können, leiden zunehmend an ihrem eingeschränkten Leben an der Leine. Ihnen muss deshalb die Möglichkeit gegeben werden, sich frei und natürlich zu entfalten. Dies ist nur in einem umzäunten Gebiet möglich, wo sich auch Artgenossen tummeln.

Auch um das friedvolle Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern in Burgdorf zu gewährleisten, ist es dringend geboten, geeignete Hundefreilaufflächen anzubieten. Viele andere Kommunen, etwa Oldenburg, Hildesheim oder Chemnitz, haben damit gute Erfahrungen gemacht. In Hildesheim gibt es fünf Freilaufflächen für Hunde, in Oldenburg sechs und in Chemnitz sogar zwanzig. Ein ausgetobter und damit glücklicher und in sich ruhender Hund "platzt" nicht vor Energie. Er belästigt also keine Passantinnen und Passanten. Hunde, die Gelegenheit haben, sich natürlich und frei zu bewegen, fallen nachweislich deutlich weniger als „Leinenpöbler“ auf und sind deutlich weniger aggressiv als Hunde, die einen Großteil ihres Lebens an der kurzen Leine gehalten werden.

Weitere Beiträge zu den Themen

CDUHundefreilaufflächenRatssitzungChristine GrossHundeFDPDIE LINKEBurgdorfSPDTierschutzParkWGS

24 Kommentare

Ich weiß, dass es in vielen Kommunen bereits Freilaufflächen gibt.
In Hemmingen sieht es z.B. so aus:

Antrag: Werden in Hemmingen Hundefreilaufflächen ausgewiesen?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich gemeinsam mit der CDU und der DUH für ausgewiesene Hundefreilaufflächen ein - die explizit den Hundenwährend der drei monatigen Anleinpflicht zugute kommen soll - und hat deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht......

Hier weiterlesen:
So geht das in anderen Kommunen

Man muss diesen engstirnigen Kommunalpolitikern mal klar machen das Hundehalter auch Wähler sind. Und zwar ca. 10 % der Wahlberechtigten!

In Hemmingen sind die Grünen immerhin dafür. Geht doch!

Ich habe mit einigen Leuten (auch CDU-Aktivisten und die gesamte GFW-Burgdorf) heute eine "Interessengemischaft Hundefreilaufflächen Burgdorf" gegründet. Die Petition kann man H I E R unterschreiben.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite