Umgehen Hülptingser Schützen das Rauchverbot?
Hat Gerd Berkhahn, Vorsitzender des Schützenvereines Hülptingsen, seine Aussage aus dieser Woche vielleicht doch ernster gemeint, als es zunächst den Anschein hatte?
Sicher ist: Gerd Berkhahn sieht das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz (Nds. NiRSG) im Bezug auf das bevorstehende Schützenfest in Hülptingsen sehr kritisch, eigentlich ablehnend. In einem Gespräch mit dem Anzeiger für Burgdorf bemerkte er daher am Rande, dass man das Festzelt vielleicht zur Nordrhein-Westfälischen Enklave erklären sollte.
Hintergrund:
Im Burgdorfer Ortsteil soll am 26. und 27. April das alljährliche Schützenfest gefeiert werden und das o.g. Gesetz sieht für das Festzelt ein absolutes Rauchverbot vor. Dies kann man nur durch einen umschlossenen Anbau oder das Verbot des Alkohol-Ausschankes im vorhandenen Festzelt umgehen, so die für die Ausnahmegenehmigung zuständige Stadtverwaltung Burgdorf! In Nordrhein-Westfalen hingegen ist das Rauchen in nur vorrübergehend aufgestellten Festzelten gestattet. Vor diesem Hintergrund befürchtet Berkhahn erhebliche Umsatzeinbußen für das diesjährige Schützenfest.
Vor dem Festplatz steht seit heute nun ein Schild, welches die Aufschrift " "Enklave" Nordrhein-Westfalen " trägt. Man darf auf den Kommersabend im Festzelt am morgigen Samstagabend gespannt sein...
Hallo Herr Mollenhauer,
auf den Sonnabend bin auch ich gespannt. Was allerdings die Festwirte in München bei dem bereits im September stattfindenen Oktoberfest schaffen, kann ja vielleicht auch in Hülptingsen gelingen.
Viele Grüße