Juristen diskutieren Militärpolitik der NATO Beeindruckender IALANA-Kongress in Bremen
Unter dem Thema „Quo vadis NATO? – Herausforderungen für Demokratie und Recht“ organisierten die deutsche Sektion der Juristenorganisation IALANA (International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms, Juristinnen und Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen) und Prof. Andreas Fischer-Lescano, Leiter des Zentrums für Europäische Rechtspolitik (ZERP) an der Universität Bremen, einen dreitägigen Kongress in der Hansestadt . Zahlreiche weitere Organisationen waren Kooperationspartner, vor allem aus universitären und juristisch-gesellschaftlichen Bereichen. Auch das Bremer Friedensforum unterstützte die Veranstaltung.
Von Sponeck: Menschenrechte, Militäreinsätze und geopolitische Interessen
Der frühere Beigeordnete des UN-Generalsekretärs, Hans-Christof Graf von Sponeck, schilderte bei der Eröffnungsveranstaltung an zahlreichen Beispielen, dass die NATO- als „Verteidigungsbündnis“ ins Leben gerufen - sich inzwischen zu einer imperialen Organisation mit inzwischen 28 Staaten entwickelt hat und „sich das Recht nimmt“, sich mit geopolitischen Interessen zu befassen, in diesem Sinne auch mit entsprechenden Staaten Verträge abschließt, u.a. mit den Golfstaaten, mit Israel, mit Kolumbien und Afghanistan, den beiden größten Drogenproduzenten, auch mit Taiwan und Neuseeland. Inzwischen gibt es eine Koordinierungsstelle in Afrika. Die NATO versucht, an Vietnam wegen seines Tiefseehafen heranzukommen. Auch in Mittelasien kauft man sich ein. 2013 ist eine NATO-Umklammerung von Russland und China zu sehen. Insgesamt kann man sagen, dass NATO gleich USA ist. Aber nicht nur dieses krakenartige Verhalten ist zu erkennen, sondern auch eine Schwächung, durch ihre Erweiterung und durch die verlorenen Kriege im Irak und in Afghanistan. Das Ringen dieser unipolar denkenden und nach globaler Herrschaft strebenden Organisation ruft eine multipolare Gegenwehr hervor. Von Sponeck nannte in diesem Zusammenhang besonders die „Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit“, der neben China und Russland Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan angehören. Als Beobachterstaaten nehmen an der Organisation die Mongolei, Indien, Pakistan, Iran und Afghanistan teil. Die Türkei, Weißrussland und andere Staaten bekunden Interesse an dieser Organisation.
Deiseroth: Zur rechtlichen Relevanz des Themas: Terrorismus und Antiterrorismus
Große Aufmerksamkeit fand der Vortrag von Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, zur rechtlichen Relevanz des Themas: Terrorismus und Anti-Terrorismus. Er beschrieb die neuen Aufgaben der NATO seit 1991. Unter anderen gehören dazu: Erweiterung der NATO zur „Eindämmung Russlands“, Aufbau einer militärischen Kapazität für „humanitäre Interventionen“ außerhalb des NATO-Gebiets, Stabilisierung und Neuordnung der Balkanregion, Bekämpfung der „Schurkenstaaten“ (Irak, Libyen, Syrien, Iran, Nordkorea), Sicherung des ungehinderten globalen Zugangs zu Ressourcen und der Verkehrs- und Handelswege sowie der „Kampf gegen Terror“, heute eine ihrer zentralen Aufgaben. Deiseroth fasste die Bewertung und Charakterisierung der NATO heute mit einem Zitat von Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt zusammen: „In Wirklichkeit ist diese Organisation nicht notwendig. Objektiv gesehen handelt es sich heute um ein Instrument der amerikanischen Außenpolitik, der amerikanischen Weltstrategie.“ Deiseroth gab einen Überblick über die verschiedenen Grundtypen von Terrorismus, um am Ende auf den Staatsterrorismus zu kommen, der in drei Erscheinungsformen auftritt:
1. Terroristische Aktionen gegen die Zivilbevölkerung im Rahmen der Kriegsführung (wie Abwurf von Atombomben, Flächenbombardements, Vernichtung von Ortschaften)
2. Staatsstreiche (wie Ermordung Lumumbas und Putsch gegen die Allende-Regierung in Chile) und
3. Undercover-Aktionen von staatlichen Geheimdiensten (wie „Gladeo“).
Dazu zitierte Deiseroth nochmals Helmut Schmidt: „Ich habe den Eindruck, dass sich alle Terroristen... in ihrer Menschenverachtung wenig nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen von Staatsterrorismus... Belassen wir es dabei. Aber ich meine wirklich, was ich sage.“
Die Grundmerkmale des Terrorismus sind Anwendung von Waffengewalt oder gleichartiger Mittel, die Tötung von Menschen oder schwere Gesundheits- und Sachbeschädigungen sowie Anschläge zur Erzeugung von Angst und Schrecken, insbesondere über den Opferkreis hinaus. Intention ist stets die Erreichung politischer Ziele. Juristisch kontrovers ist die Einbeziehung von Staatsterrorismus und anti-kolonialen Befreiungsbewegungen.
US-Krieg gegen Terror
Im zweiten Teil ging es Deiseroth um den US-Krieg gegen Terror. Deiseroth zeigte die Rechtsbrüche und –probleme zum - nicht vom Völkerrecht gerechtfertigten - Angriff gegen Afghanistan auf. Auch die bis heute andauernde Besetzung des Landes war ebenfalls mit Rechtsverletzungen verbunden. Besonders zu nennen sind gewaltsame Verschleppung in Internierungslager und unbegrenzte Internierung vor Ort. Damit verbunden waren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verstöße gegen das Folterverbot bei Verhören, Nichtachtung der Territorialhoheit von Afghanistan und Pakistan. Dazu wurde von ihm speziell Guantánamo erwähnt, wo die unbestimmte Dauer, das Foltern und die Rechtsschutzverweigerung gegen internationales und US-Recht verstoßen. Während der Afghnistanbesetzung fand gezieltes Töten statt. Es wurde nur auf Verdacht bzw. ohne gerichtliches Verfahren getötet. Die gerichtliche Kontrolle fehlte.
Am Ende setzte Deiseroth die Zahlen der Terrortoten in Relation zu den Hungertoten. Die Zahlen von Terrorismusopfern liegen jährlich bei ca. 3000 bis 5000 Menschen jährlich, die Zahlen der Hungertoten bei jährlich knapp neun Millionen Menschen, obgleich nach Art. 11 des UN-Sozialpaktes jeder Mensch das Recht auf ausreichenden Lebensstandard hat. Dies umfasst das Recht eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein. 1,7 Billionen US-Dollar werden jährlich für Rüstung ausgegeben. Zur Behebung des Hungers und der Unterernährung würde nur ein kleiner Bruchteil dieser Summe ausreichen.
Ganser: NATO Geheimarmeen in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung
Aufsehenderregend war der Vortrag des Schweizer Historikers und Leiters des Swiss Institute for Peace and Energy Research (SIPER), Daniele Ganser, über die NATO-Geheimarmeen in Europa. Er schilderte zu Anfang an seiner eigenen Person, wie Menschen unter Druck gesetzt werden, die sich mit dieser Thematik befassen. Nachdem er einen Forschungsartikel an eine US-amerikanische Universität gesandt hatte, erhielt er drei Tage später vom Rektor der Universität Basel die Aufforderung: „Halten Sie die Klappe!“ Das Kapitel der NATO-Geheimarmeen wurde 1990 durch den italienischen Premierminister Andreotti zum ersten Mal öffentlich gemacht. Als die SPD im gleichen Jahr dieses Thema für den Wahlkampf nutzen wollte, stellte sich heraus, dass Willy Brandt und Helmut Schmidt als Bundeskanzler von ihrer Existenz gewusst haben, woraufhin diese Angelegenheit fallen gelassen wurde. In Italien kam die parlamentarische Untersuchungskommission, die die Geheimarmee „Gladio“ und die italienischen Massaker untersuchte, zu dem Schluss: „Dieses Massaker, diese Bomben, diese militärischen Aktionen wurden von Männern innerhalb italienischer staatlicher Einrichtungen organisiert oder gefördert oder unterstützt und wie kürzlich aufgedeckt wurde, auch von Männern, die mit den Strukturen der Geheimdienste der USA in Verbindung standen.“
Zu den Massakern sind die Anschläge auf den Bahnhof von Bologna 1980 mit 85 Toten und auf dem Münchener Oktoberfest im gleichen Jahr mit 13 Toten zu rechnen. Aktuell ist die Arbeit der Geheimarmeen zur Zeit durch den Prozess gegen zwei Polizeibeamte in Luxemburg wegen Mittäterschaft an Terroranschlägen in den 1980er Jahren. Offensichtlich wurden solche Anschläge geplant und durchgeführt, um sie linken Gruppen anzulasten und so die Bevölkerung dazu zu bringen, dass sie nicht nach links abgleitet. Näheres zu dem gesamten Thema ist aus dem Buch des Referenten „NATO Geheimarmeen in Europa. Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung“ zu erfahren.
Die hartnäckige atomare NATO-Strategie
Der Bremer Mediziner Lars Pohlmeier, Vertreter der IPPNW, stellte noch einmal die Forderung nach Abzug der Atomwaffen aus Büchel in Deutschland. Das wäre ein wichtiges Signal für die Abschaffung der Atomwaffen überhaupt. Er kritisierte die westlichen Staaten, die ihre Teilnahme an der für 2012 geplanten UN-Konferenz für einen atomwaffenfreien Nahen und Mittleren Osten absagten, so dass die Konferenz nicht stattfand. Im März dieses Jahres tagte auf Einladung der norwegischen Regierung in Oslo eine Konferenz zur Untersuchung der humanitären Auswirkungen von Atomwaffen mit dem Ziel, diese abzuschaffen. An ihr nahmen 127 Staaten teil, aber die Atommächte USA, Großbritannien und Frankreich fehlten. Trotz des Boykotts der NATO-Atomstaaten wird aber diese Konferenz am Ende des Jahres in Mexiko fortgesetzt werden.
Kutscha: Nato Strategie und Recht
Klärend waren die Ausführungen von Martin Kutscha (Berlin), der die NATO-Strategie völkerrechtlich einordnete. Erstens wies er auf ihre Ausdehnung und Veränderung hin: Statt Verteidigung sei Krisenbewältigung angesagt. Ziel der NATO sei nicht mehr die Territorial-, sondern die Interessenverteidigung. Sie unternimmt militärische Einsätze ohne UN-Mandat. Sie bekennt sich zum nuklearen Ersteinsatz. Das Friedensgebot der UNO duldet aber nur zwei Ausnahmen: den Verteidigungsfall oder das UNO-Mandat wegen Völkermord und Ähnlichem. Alles andere sind Rechte des Stärkeren und damit kein Recht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 wohl festgestellt, dass im Blick auf „out of aerea-Einsätze“ nach dem Grundgesetz die Einordnung in ein System, das nicht dem Frieden dient, nicht möglich ist, weicht dann aber diese Feststellung auf, indem es sagt, dass das auf die NATO nicht zutreffe. Zum § 129 a des Strafgesetzbuches sagte Kutscha, dass der Begriff Terrorismus rechtlich unklar sei. Er ist ein politischer Begriff, der je nach dem gebraucht werde, wobei die Freunde Bürgerrechtler, die Feinde aber Terroristen seien. Hier stellt sich die Frage, ob die NATO eine terroristische Vereinigung sei. Insgesamt bleibt das Bundesverfassungsgericht in der Außenpolitik hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es ist daran zu erinnern, dass das Grundgesetz eine Friedensverfassung sei.
Die Entwicklung der Drohnen
Die Drohnen (Unbemannte Luftfahrzeuge) gelten als „Schlüsselelement“ der militarisierten EU-Außen- und Sicherheitspolitik und gehören seit Gründung der Europäischen Verteidigungsagentur zu den Prioritäten ihrer Arbeit. So der Politikwissenschaftler Eric Töpfer in seinen Ausführungen in der Arbeitsgruppe VI „Militärische Drohnen, Killerautomaten und das Recht“. Seit 2006 werden sie in der EU genannt, seit 2007 werden Fördergelder für Drohnensysteme gefordert. 2010 fand eine Konferenz mit 450 Teilnehmern statt, auf der eine EU-Kooperation gebildet wurde. Sehr früh hat Israel Drohnen entwickelt und setzt sie auch schon längst ein, zum Beispiel im Gaza-Krieg. Dass Deutschland israelische Drohnen militärisch einsetzt, hängt besonders damit zusammen, dass Israel zum europäischen Rüstungskomplex gehört. Andreas Schüller von der Menschenrechtsorganisation ECCHR in Berlin wies in der Arbeitsgruppe darauf hin, dass seit Obamas Präsidentschaft Talibankämpfer nicht mehr festgenommen, sondern liquidiert werden. Inzwischen sind schon mehr Talibankämpfer von den USA durch Kampfdrohnen getötet worden als auf Guantánamo festgesetzt wurden.
Militärforschung
Am Schlusstag des IALANA-Kongresses fanden vor dem Gastvortrag von Eugen Drewermann vier Foren statt, von denen sich das dritte mit dem Thema „Militärforschung an Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen und das Recht“ befasste. Eine Reihe Bremerinnen und Bremer nahmen daran teil, auf dem Podium der emeritierte Völkerrechtsprofessor Gerhard Stuby und der Rechtsreferendar Sören Böhrnsen, unter den Hörern und Mitdiskutierenden Kristina Vogt von der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft und Hartmut Drewes vom Bremer Friedensforum.
Dual use
Sabine Jaberg von der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg befasste sich in ihrem Beitrag mit dem Problem der Grenzziehung zwischen ziviler und militärischer Forschung. Die sogenannte „Zivilklausel“, die es seit 1986 auch an der Bremer Universität gibt, ist durch den doppelten Gebrauch („dual use“) der Forschungsergebnisse und anderer Faktoren nur schwer zu praktizieren. Dabei gestand sie dem Anliegen dieser Klausel ohne Frage eine Berechtigung zu, besonders was den Druck und Einfluss von Sponsoren aus der Rüstungsindustrie wie auch die Geheimhaltung der Forschungsergebnisse betrifft. Und bei eindeutiger Rüstungsforschung und –lehre ist die Zivilklausel ohne Frage anwendbar.
Der Politikwissenschaftler Eric Töpfer gab einen Einblick in die zivil-militärische Sicherheitsforschung im Rahmen des Europäischen Sicherheitsforschungsprogramms. Das Projekt, das von 2007 bis 2013 läuft, kostet 1,4 Milliarden Euro. Außerdem nannte er das Forschungsprogramm für die zivile Sicherheit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das
ebenfalls 2007 ins Leben gerufen wurde. Dabei werden zivile und militärische Sicherheit immer weniger getrennt. Das wird zum Beispiel bei der Fraunhofer Gesellschaft deutlich, bei der zehn Prozent der Mittel, die sie erhält, für militärische Forschung bestimmt sind. Dementsprechend hat sich auch der Leiter des Ernst-Mach-Instituts dieser Gesellschaft, Klaus Thoma, geäußert: „Das in der militärischen Forschung erworbene technologische Knowhow muss auch im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung verfügbar sein und umgekehrt.“ Töpfer nannte am Ende noch die „Macht des Faktischen“, beispielhaft die Frage bei einer Bewerbung um Gelder: „Warum war bei Ihrem Projekt kein Industriepartner dabei?“
Zivilklausel an der Universität Bremen
Sören Böhrnsen vom „Arbeitskreis Zivilklausel“ stellte die Geschichte der Zivilklausel an der Bremer Universität dar, einschließlich ihrer Bestätigung gegen die Beseitigungsversuche der Firma OHB und schilderte die gesamte Bewegung für die Zivilklausel im deutschen Hochschulwesen.
Gerhard Stuby wies darauf hin, dass verstärkte Steuerungstendenzen des Staates vom Bundesgerichtshof akzeptiert werden, vorausgesetzt, dass die individuelle Freiheit des Hochschullehrers und Forschers gewahrt bleibt, wenn auch die zur Forschung nötigen Mittel nicht eingeklagt werden können, was wiederum diese Freiheit einschränkt.
Wenn der gesamtgesellschaftliche Fortschritt von der Wissenschaft und Forschung abhängen sollte, dann dürften sie nicht dem System Wirtschaft überlassen bleiben, sondern wären politisch, das heißt demokratisch zu kontrollieren. Die Reaktivierung des Art. 15 GG, wäre dann die Antwort. Bevor man ein derartiges Geschütz auffährt, sind noch andere Möglichkeiten denkbar. Soll nach Art. 14 Abs. 2 GG der Gebrauch des Eigentums nicht „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“? Hier wäre eine Gelegenheit, die zur Banalität erstarrte Formel zu revitalisieren. Stuby wies außerdem darauf hin, dass im Grundgesetz nur die „Verteidigung“ als Möglichkeit genannt wird und die Terrorbekämpfung an jedem Ort der Welt nicht als solche verstanden werden kann.
Jürgen Lüthje, ehemaliger Präsident der Universität Hamburg, hält es für schwierig, die Forschung zu beschränken. Das nach dem Grundgesetz Art. 5,3 gesicherte individuelle Freiheitsrecht aller Wissenschaftler bis hin zur Anwendung bzw. Nichtanwendung der Ergebnisse, bis hin zum Recht des Publizierens bzw. des Nichtpublizierens, weil es zu gefährlich ist, muss gewahrt bleiben. "Die Verantwortung muss dem Wissenschaftler selbst abgefordert werden. Es gibt da eine Untrennbarkeit zwischen Wissenschaft einerseits und dem Zusammenleben und dem Überleben der Menschheit andererseits. Die Frage der möglichen Anwendung der Forschungsergebnisse darf nicht die Freiheit der Forschung behindern. Die Anwendung selbst aber kann auf dem parlamentarischen Weg gesetzlich geregelt werden."
Die Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bremischen Bürgerschaft, Kristina Vogt, erwähnte in der Diskussion, dass ihre Partei einen Antrag gestellt habe, die Zivilklausel in das Bremer Hochschulgesetz aufzunehmen, über den aber noch nicht entschieden sei.
Hartmut Drewes vom Bremer Friedensforum hält es für wichtig, dass die Studierenden der Bremer Universität, am besten bereits bei ihrer Immatrikulation, erfahren müssen, dass an dieser Hochschule die Verpflichtung der Zivilklausel gelte, andernfalls bliebe sie ein totes Stück Papier.
Drewermann fordert den Austritt Deutschlands aus der NATO
Der Theologe und Psychologe Eugen Drewermann ging am Ende der Tagung mit allen Kriegsbestrebungen hart ins Gericht. „Soldat“, so Drewermann, „ist kein Beruf, sondern eine Entwürdigung des Menschen“. Der Soldat sei ein Söldner des Kapitals, mit den Worten Tucholskys ein "Mörder". Krieg ist die Perversion von allem, was Wissenschaft heißt. Drohnen könnte man sinnvoll einsetzen, so für die Erhaltung der Umwelt. Im Krieg aber werden sie als Tötungsinstrumente unter Abschaltung aller Gefühle eingesetzt. Drewermann forderte den Austritt aus der NATO. Entsprechend dem Adorno-Wort „Es gibt kein richtiges Leben im falschen“ sei die NATO das Falsche, in der nichts Richtiges geschehen könne.
Die `NATO sei eine kriminelle Vereinigung, eine mafiose Organisation. 75 Prozent aller Rüstungsausgaben der Welt verplempere dieses Militärbündnis. Schweden und Norwegen zeigten, dass ein Staat ohne NATO problemlos auskommen könne. Aber bis auf die Die Linke fordere keine der Bundestagsparteien den Austritt. Diese eine Partei aber wird deswegen als naiv, weltfremd und gefährlich zugleich bezeichnet. Weiter prangerte Drewermann die USA mit ihrer unilateralen Machtbeanspruchung gegenüber dem Rest der Welt an. Sie schüren die Nordkorea-Krise, um China in den Griff zu bekommen. Sie foltern und die westlichen Länder dulden ihre Folterungen.
Auf die Bemerkung eines Bundeswehroffiziers, dass er Hass predige, reagierte Drewermann mit den Worten: „Wer über Leichen gehen will, begründet keinen Frieden.“
Die Zuhörer quittierten die Ausführungen Drewermanns mit langanhaltendem Beifall.
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