Ordnungsamt Braunsbedra kapituliert vor Quad-, Cross- u. Mopedfahrer am Geiseltalsee
Sehr interessant liest sich der Aufruf des Ordnungsamtes Braunsbedra im Amtsblatt der Stadt Braunsbedra vom 20. August 2014: „An die Quad-, Cross- u. Mopedfahrer appellieren wir, Vernunft anzunehmen und nicht die Wege zu zerfahren, zu beschmutzen und andere Nutzer dieser Wege zu behindern.“ Obwohl das Fahren von diesen am Geiseltalsee verboten ist!
Dies liest sich so, als hätte das Ordnungsamt vor den Quad-, Cross- u. Mopedfahrern kapituliert, denn ein Befahren des Rundweges, der immer noch einen Wirtschaftsweg darstellt ist das Befahren mit angetriebenen Fahrzeugen ohne Sondergenehmigung verboten. Der Wirtschaftsweg direkt am Geiseltalsee und dessen Zufahrtswege sind Baurechtlich gesperrt, wie überhaupt das meiste Gelände zwischen Rundweg und Seeufer.
Da her steht nun ganz bewusst die Frage im Raum, kapituliert das Braunsbedraer Ordnungsamt vor den Quad-, Cross- u. Mopedfahrern, da man ihnen nicht hinter her kommt? Und macht nun ab sofort lieber Jagd auf Radfahrer und Wanderer also weitestgehend auf Touristen, die sich nicht an das Verbot der Nutzung des Geiseltalseerundweges zwischen Neumark und Krumpa halten und denen man einfacher habhaft wird?
Die zuvor beschriebene Äusserung des Braunsbederaer Ordnungsamtes ist im mildesten Fall aber als sehr unglücklich anzusehen, evtl. gut gemeint, aber vollkommen am Ziel vorbei!
Weitere kritische Auseinandersetzungen mit der Umsetzung des Tourismus unserer Region lesen Sie hier.