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Baustellenführungen am Hafen Neumark „erst jetzt“ durch LMBV mit Auflagen genehmigt – damit aber alles im Grünen-Bereich?

Wie unserer Redaktion von der LMBV schriftlich mitteilt, wurde nach der ersten Baustellenführung von der Stadt Braunsbedra ein Antrag dazu bei der LMBV gestellt, der zwischenzeitlich auch gegen Auflagen genehmigt wurde. Dazu gehören: Baustellenführungen dürfen nur an den Wochenenden und bei Tageslicht, sowie Nutzung von Gelände, das sich bereits außerhalb des Bergrechtes befindet, stattfinden!

Diese Informationen zu Grunde legend, ist der Bürgermeister der Stadt Braunsbedra von falschen Voraussetzungen ausgegangen, als er unsere Redaktion 12 Minuten vor Beginn der ersten Führung an einem „Freitag“, die von ihm selbst geleitet wurden, per eMail zukommen ließ: „Hinsichtlich der Baustellenführungen könne man davon ausgehen, dass hier keine rechtswidrigen oder strafbaren Vorgänge laufen.“ Es freut die Redaktion daher sehr, dass man innerhalb der Stadtverwaltung Braunsbedra doch erkannt hat, dass eine Genehmigung bei der LMBV einzuholen war und dies zwischenzeitlich auch getan hat.

Was denn nun eine Baustellenführung beinhalten wird, bzw. darf, ist aber immer noch nicht klar, denn die stattgefundenen, sogenannten Baustellenführungen (die ja auch nach Ankündigung auf Braunsbedra.de weiter so fortgeführt werden sollen) hatten nur das Ziel von der Aussichtsplattform zur Seebrücke über das Baustellengelände zu führen. Die Seebrücke selbst ist zudem keine Baustelle mehr, sie wurde vor kurzem fertiggestellt. Für die Öffentlichkeit soll diese aber erst 2016 freigegeben werden! Um dem wachsenden Druck entgegenzutreten, wurden dann als Schnellschuss diese sogenannten Baustellenführungen ausgebrütet, die zudem noch kostenpflichtig sein sollen (2,50 Euro).

Da die LMBV Baustellenführungen nur auf außerhalb des Bergbaurechts liegenden Flächen erlaubt, sind Führungen wie bisher wohl nicht umsetzbar! Denn bisher ist nicht öffentlich bekannt, dass das Bergbaurecht für den Hafenbereich Braunsbedra aufgehoben wurde. Bei der 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees wurde dieser Bereich herausgenommen. Geht man davon heute noch aus, dürften keine Baustellenführungen zur Seebrücke stattfinden, solange das Bergbaurecht für den Hafenbereich dort besteht!

Wenn weitere Teilflächen aus dem Bergbaurecht zwischenzeitlich herausgenommen wurden, wurde versäumt davon die Bevölkerung in Kenntnis zu setzen. Zudem man mit einer weiteren Teilfreigabe sicherlich positives Marketing hätte betreiben können – man muss nach Aussage des Braunsbedraer Bürgermeisters die Investitionen ja intensiv vermarkten. Die Redaktion wird zur Problematik der Freigabeflächen bei der LMBV gezielt nachfragen.

Weitere interessante Berichte und Infos zur touristischen Umsetzung im Geiseltal findet man hier.

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