Aufforderung zur Unterbindung der geplanten Baustellenführungen Hafen Braunsbedra
Da für den Bereich des Hafens Braunsbedra noch keine bergbauliche Freigabe erfolgte, die wurde im April 2014 bei der zweiten Teilfreigabe des Geiseltalsees ausgespart, darf dieser Bereich aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden. Auch in der Allgemeinverfügung des Landkreises wurde der Hafenbereich ausgespart.
Nun wurde von der Stadt Braunsbedra und der GET angekündigt dort Baustellenführungen bis zu Ende der Bauarbeiten durchzuführen. Dies sogar gewerblich! Hiermit sehen wir einen Verstoß gegen das Bergbaurecht. Zudem haben Sie als Ordnungsamt ein Betreten der Baustelle am 20. August in dem amtlichen Teil des Amtsblattes als grundsätzlich verboten bezeichnet. Nun soll ein Betreten der Baustelle gegen Geld gestattet sein?
Mit der Baustellenführung fordern die Stadt Braunsbedra, insbesondere der Bürgermeister und die GET zu strafrechtlichen Vergehen, bzw. Straftaten offensichtlich bewusst auf. Auch versicherungstechnisch scheinen die Baustellenführungen in Bezug auf das noch bestehende Bergbaurecht und die Allgemeinverfügung des Landkreises nicht gewährleistet. Daher wurde das Ordnungsamt Braunsbedra aufgefordert dies sofort zu unterbinden! Nun kann man gespannt sein was passiert!
Antwort des Hauptamtes der Stadtverwaltung Braunsbedra auf die dubiosen Baustellenführungen Hafen Braunsbedra
Sehr geehrter Herr Krohn,
Ihre E--Mail wurde zuständigkeitshalber an das Bauamt, Frau Neumann, weitergeleitet.
Mit frdl. Grüßen
M. Eckner
Hauptamt
Einen schönen guten Tag Herr Eckert,
Ihre uns zugegangene Mail, in der Sie darauf verweisen, dass unsere „Aufforderung der Unterbindung der geplanten Baustellenführungen Hafen Braunsbedra“ zuständigkeitshalber von Ihnen (Hauptamt) an das Bauamt, Frau Neumann, weitergeleitet wurde, kann so nicht akzeptiert werden.
Das Ordnungsamt ist eindeutig für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zuständig. Zudem hat das Ordnungsamt Braunsbedra selbst im Amtsblatt vom 20.August 2014 darauf verwiesen, dass die Baustelle Hafen Braunsbedra grundsätzlich nicht betreten werden darf. Nun soll gegen eine Bezahlung von 2,50 Euro dies gestattet sein? Dies ist vollkommen unverständlich und erfordert eine eindeutige Stellungnahme des Ordnungsamtes!
Nicht zu vergessen, dass offensichtlich gegen geltendes Bergbaurecht und die Allgemeinverfügung des Landkreises bewusst verstoßen wird. Wenn dies von Seiten des Bauamtes erfolgt, ist das Ordnungsamt der Stadt Braunsbedra verpflichtet dies nachzugehen und nicht einfach nur die Zuständigkeit auf eine andere Stelle innerhalb der Stadtverwaltung von Braunsbedra zu verschieben.