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Antwort des Hauptamtes der Stadtverwaltung Braunsbedra auf die dubiosen Baustellenführungen Hafen Braunsbedra

Sehr geehrter Herr Krohn,

Ihre E--Mail wurde zuständigkeitshalber an das Bauamt, Frau Neumann, weitergeleitet.

Mit frdl. Grüßen
M. Eckner
Hauptamt

Einen schönen guten Tag Herr Eckert,
Ihre uns zugegangene Mail, in der Sie darauf verweisen, dass unsere „Aufforderung der Unterbindung der geplanten Baustellenführungen Hafen Braunsbedra“ zuständigkeitshalber von Ihnen (Hauptamt) an das Bauamt, Frau Neumann, weitergeleitet wurde, kann so nicht akzeptiert werden.

Das Ordnungsamt ist eindeutig für die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zuständig. Zudem hat das Ordnungsamt Braunsbedra selbst im Amtsblatt vom 20.August 2014 darauf verwiesen, dass die Baustelle Hafen Braunsbedra grundsätzlich nicht betreten werden darf. Nun soll gegen eine Bezahlung von 2,50 Euro dies gestattet sein? Dies ist vollkommen unverständlich und erfordert eine eindeutige Stellungnahme des Ordnungsamtes!

Nicht zu vergessen, dass offensichtlich gegen geltendes Bergbaurecht und die Allgemeinverfügung des Landkreises bewusst verstoßen wird. Wenn dies von Seiten des Bauamtes erfolgt, ist das Ordnungsamt der Stadt Braunsbedra verpflichtet dies nachzugehen und nicht einfach nur die Zuständigkeit auf eine andere Stelle innerhalb der Stadtverwaltung von Braunsbedra zu verschieben.

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