Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland können bei der Bundestagswahl mitwählen!
Deutsche im Ausland ohne Wohnsitz in Deutschland können bei der Bundestagswahl mitwählen!
Wichtig: Der Antrag für die Übersendung der Wahlunterlagen muß bis zum 1. September bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein!
Wer ist wahlberechtigt?
"Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag und Fehlen eines Wahlrechtsausschlusses nach § 13 Bundeswahlgesetz) auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage ihres 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt
oder
wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind."
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen...
Den Antrag für die Briefwahlunterlagen kannst Du hier herunterladen:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen...
Warum Mitwählen?
Auch wir Deutschen im Ausland sind von der Politik der Bundesregierung zum Teil direkt betroffen:
- z.B. von der Rechtsstellung der Deutschen im Ausland
- von der Aussenpolitilk insbesondere gegenüber dem Gastland
- von der Steuerpolitik
- und natürlich gerade als Grenzgänger von der Sozialpolitik!
Es wäre also falsch anzunehmen daß einen die Politik in D nicht mehr betrifft (auch wenn sie einen auch oft ank... )
Wir wählen mit!
Übrigens:
In Frankreich wählen wir bei der Kommunal- und der Wahl zum Europäischen Parlament mit. Wir wollen schließlich nicht daß fremdenfeindliche Parteien in unserer Gemeinde oder ins EU-Parlament kommen.
Ins Wählerverzeichnis eingetragen sind wir schon.
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Gelöschter Nutzer
am 24.08.2013
um 15:49
Gelöschter Kommentar