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Ebay – keine Fälschungen mehr?

Bei Ebay können Käufer ganz schön über den Tisch gezogen werden, ihnen werden gefälschte Produkte angeboten. Doch das soll sich nun ändern. Ab jetzt muss Ebay gefälschte Markenartikel entfernen, sobald der rechtmäßige Inhaber auf die Fälschung hingewiesen hat. Nur bei berechtigten Zweifeln kann Ebay vom Markeninhaber noch weitere Beweise verlangen, dass seine Rechte verletzt wurden.

Auslöser für dieses Urteil waren die Fälschungen vom Markenparfüm Davidoff. Die Lizenzinhaber von „Davidoff“-Parfums haben geklagt, da 2007 Fläschchen unter fast identischem Namen bei Ebay angeboten wurden. In zwei Schreiben von den Lizenzinhabern wurde bewiesen, dass es sich bei den Fläschchen um Fälschungen handle. Laut dapd entfernte Ebay die gefälschten Artikel, gab jedoch nicht Name und Adresse der Verkäufer bekannt. Der BGH stellte jetzt fest, dass Ebay keine berechtigten Zweifel an den Angaben des Markeninhabers haben konnte und auch gar nicht auf solche hingewiesen worden sei. Der Karlsruher Wettbewerbsenat entschied, dass Ebay den Namen und die Anschrift nicht bekannt geben muss und wies auch die Pflicht zu zukünftigen Unterlassungerklärungen ab.

Fazit nach Lektüre des Artikels zum BGH-Urteil: Ebay muss Produktfälschungen von seiner Auktions-Plattform nehmen, sobald jemand Ebay auf die Fälschung hinweist. Ebay muss aber nicht aufdecken, wer die Fälschung zum Verkauf eingestellt hat.

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