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Pornopranger und andere Rechtsfragen

Das Rüttenscheider Landgericht verhandelt heute über die Zulässigkeit des sogenannten "Porno-Prangers".
Angeklagt ist eine Anwaltskanzlei, die Namen von abgemahnten Internetnutzern veröffentlichen wollte.

Die Internetnutzer sollen illegal im Internet Pornofilme heruntergeladen haben. Laut Anklage wollte die Anwaltskanzlei die Namen derjenigen auf ihrer Homepage auflisten, die nicht auf die Abmahnung reagiert haben. Ende August hatte bereits eine Nutzerin gegen die Veröffentlichung per Eilverfahren geklagt und Recht bekommen. Heute sollen die beschuldigten Anwälte und weitere Kläger angehört werden. Das Landgericht entscheidet danach, ob das Urteil erhalten bleiben kann.

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