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Last Update: Gesundheitswesen

Höhere Leistungen in der ambulanten Versorgung für Menschen mit Demenz

Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz – das sind vor allem an Demenz erkrankte Menschen – erhalten neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen in der sogenannten Pflegestufe 0 erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
In den Pflegestufen I und II wird der bisherige Betrag aufgestockt.

Pflegegeld/Pflegesachleistungen (im Monat)

www.bmg.de

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