myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für Fahrräder

Auch für Fahrräder gilt jetzt das sogenannte Dienstwagenprivileg: Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihnen ein Dienstfahrrad stellt, können damit ihr Fahrzeug pauschal mit monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuern. Der ADFC hatte sich zusammen mit anderen Verbänden und Unternehmen aus der Fahrradbranche für die steuerliche Gleichstellung eingesetzt.

Die neue Regelung gilt laut Erlass der Finanzminister der Bundesländer rückwirkend für das Jahr 2012 für alle Fahrräder – inklusive Pedelecs, deren Motor den Fahrer nur bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Dienstrad gestellt, muss dieser den geldwerten Vorteil nur mit 1 Prozent des Listenpreises monatlich versteuern. Im Gegensatz zu der Regelung bei Dienstwagen muss der Arbeitsweg nicht versteuert werden.

Dienstfahrräder mussten bislang komplett versteuert werden und waren somit gegenüber Dienstwagen benachteiligt. Der ADFC zeigt sich erfreut über die Entscheidung der Finanzminister: „Die steuerliche Gleichstellung gibt Firmen einen attraktiven Anreiz, ihren Mitarbeitern verstärkt Pedelecs und Fahrräder als Dienstfahrzeuge anzubieten“, sagt ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. „Das entlastet die Straßen deutlich vom Autoverkehr.“

Zudem seien 45 Prozent aller Arbeitsweg kürzer als zehn Kilometer – eine ideale Distanz, um sie mit dem Fahrrad oder Pedelec zurückzulegen.

(aus: http://www.adfc.de/8762_1)

Weitere Beiträge zu den Themen

ArbeitgeberRadtouren und WandertourenRadlerFansRadfahrenDeutschlandADFCMyheimat FahrradfreundeRadsport.ArbeitnehmerDienstwagenprivelegFahrrad - LiebhaberBurgdorfFahrradEnergie und UmweltVerbraucherinformation

5 Kommentare

"Und auch unter den Radlern gibt es Rüpel - keine Frage"Leider aber viel zu viele RÜPEL. Ich habe noch nicht gesehen, dass Autofahrer Quer über die Fahrbahn und über Bürgersteige und Fußwege brettern. Dieses privileg steht nur Radfahrern zu.

Kann ich so nicht bestätigen:
Bei uns - sogar direkt vor Schule - überholen Autofahrer (in 30-km-Zone) bei einer Verkehrsinsel auf der anderen Seite der Straße!
Rotlicht wird laufend übertreten!
Und auf Bürgersteigen habe ich auch schon welche gesehen.
Außerdem parken diese laufend auf Bürgersteigen und Radwegen!

Das mag ja sein, aber die haben ein Nummernschild und man kann Sie zur Rechenschaft ziehen (Anzeige). Das kann man bei Radfahrern leider nicht. Sie gefärden nicht nur sich, sonder auch unschuldige. Wie offt werde ich angeschrien weil ich mit dem Rollstuhl fast überfahren werde. Wenn ich Autos auf dem Gehweg vorfinde, mache ich ein schönes Bild mit Uhrzeit und Datum und ab zum Ordnungsamt. Bei Radlern habe ich keine Möglichkeit sie zu erziehen.

Beteiligen Sie sich!

Hier können Sie nur eine begrenzte Anzahl an Kommentaren sehen. Auf unserer Webseite sehen Sie alle Kommentare und Ihnen stehen alle Funktionen zur Verfügung.

Zur Webseite

Themen der Woche

InterviewMarktwirtschaftDeutschlandIndividualitätAlltagskulturStudieAlltagBerlinMigrationSozialstaatZivilgesellschaftMigranten

Meistgelesene Beiträge