Bankgewerbe, Versicherungsverein und was davon zu halten ist! - Teil 2 -
Bankgewerbe, Versicherungsverein und was davon zu halten ist! wir berichteten
http://www.myheimat.de/berlin/ratgeber/bankgewerbe-versicherungsverein-und-was-davon-zu-halten-ist-d2596740.html#form
Neuigkeiten zur BVV gibt es nicht wirklich viele.
Zur Klärung unserer Fragen,
Wie sieht das Antragsverfahren der BVV zur EU-Rente aus?
Welche Nachweisunterlagen werden benötigt und anerkannt?
Warum hat sich das Antragsverfahren, wie vormals auf der HP beschrieben, geändert?
haben wir bis heute noch immer keine Antwort erhalten. Auch das Aufsichtsratsmitglied Hans-Hermann Altenschmidt, gleichzeitig auch stellv. Vorsitzender des Betriebsrates der Commerzbank AG Essen, konnte sich das in unserem Telefonat am 06.03.2014 nicht erklären, wollte sich aber informieren und sich dann bei uns zurückmelden. Jedoch auch hier trifft man nur auf eine Wand des Schweigens, auch nach mehrmaligen Versuchen war Herr Altenschmidt bis heute für uns nicht mehr zu sprechen.
Dabei sollte man doch davon ausgehen, dass ein Betriebsratsmitglied ein Interesse daran hat, dass die Versorgungszusagen des Arbeitgebers auch im Falle eines Falles greifen.
Auf der Homepage der Commerzbank bewirbt diese, die Attraktivität eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Commerzbank, unteranderem mit:
-Zitat-
Auch in Zukunft auf der sicheren Seite
Wir möchten, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Alter gut versorgt sind und bieten ihnen ein attraktives Versorgungspaket.
Versorgungszusagen der Commerzbank
Externer Versorgungsträger BVV
Unmittelbarer Versorgungsträger Commerzbank
-Zitat Ende-
Es kann weder im Interesse der Commerzbank AG, noch im Interesse eines Beschäftigten liegen, wenn dieser nach langjähriger Mitarbeit, im Falle der Erkrankung und der dadurch bedingten Erwerbsunfähigkeit feststellen muss, dass die Zusagen des Arbeitgebers und der BVV nur unter anwaltlicher Hilfe durchzusetzen sind. Dieses zeit- und nervenraubende Verhalten ist dem Gesundheits- und Genesungsprozess eines erkrankten Mitarbeiters nicht zuträglich, aber wohl genau das, worauf der BVV baut.
Der Rechtsanwalt Vormbaum, Fachanwalt und Spezialist für Versicherungsrecht und Berufsunfähigkeitsversicherung, teilte uns mit, dass die Klageschriften in dem uns vorliegenden Fall (siehe Teil 1), vorbereitet sind und in den nächsten Tagen zugestellt werden.