Fortsetzung-5- ***Ich glaube auch an das EWIGE LEBEN***
Eine Regierung wird gewählt. Und eine Kirchenführung? ------- Bis zur PFARR-Umstrukturierung kontrollierte der KIRCHENVORSTAND das Kirchenvermögen, legte Aufgaben und Hilfsangebote fest, war Fürsorger in der Gemeinde, im Ortsteil. GEWÄHLTE Pfarrmitglieder zeigten sich fürs Kirchenvermögen verantwortlich. ------- Wie im Tagesgebet der PWB-Gebetsgemeinschaft ..... LASS UNSERE GEMEINDEN UND FAMILIEN ZELLEN DER FROHEN BOTSCHAFT SEIN ...... Mit der bischöflichen Neu-Ordnung, genannt Pfarr-Umstrukturierung, wurden Aufgaben dem Einfluss der Gewählten entzogen. ------- Krankenhäuser, Seniorenheime, Pflegedienste sind nunmehr in diversen neugegründeten GmbHs und Stiftungen geparkt, dem Bischof unterstellt. ------- CONTROLLING? Nebenan steht gerade ein Pflegeheim vor dem KONKURS. -------- Aber Kirche hat, hatte schon immer ihre eigenen Gesetze, auch das ungewöhnliche WAHLGESETZ zum Kirchenvorstand. Der Wahltermin wird allgemein veröffentlicht, WAHLSCHEINE werden nicht verschickt. WER also kein Kirchgänger ist, dem fehlt die Information. ------- FEHLENDE Wahlbeteiligung wird kompensiert, durch KANN-Stimmrechte. ------- Je nach Größe der Pfarrgemeinde haben Kirchenmitglieder ***mehrere*** Stimmrechte, gesehen bis zu 15 Kann-Stimmen. ------- Beispiel einer Vorstandswahl im Jahr 2009 mit ***8*** KANN-Stimmen ..... 3.019 Wahlberechtigte - 172 WählerInnen geben 737 Stimmen ab, rechnerisch 24,4 Prozent ------- So ist KIRCHENRECHT ..................