Streit um Sanktionen gegen Flüchtlinge
Integration von Flüchtlingen; Streit um Sanktionen gegen Flüchtlinge
Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich ...
Ich wundere und staune längst nicht mehr. Sanktionen, sind doch Strafe!?
In Deutschland sind im "Sozialgesetzbuch" Sanktionen vorgesehen. Man beachte Sozial- nicht Strafgesetzbuch! Doch daran haben wir uns gewöhnt, klatschen Beifall wenn es die Sozialschmarotzer man von ihrer Hängematte hochreißt in der sie auf Kosten eines Jeden schaukeln.
Hierbei muss man beachten, das HARTZ IV das gesetzlich verbriefte Existensminimum darstellt, das man kürzt und streicht!
Nun zerreißen sich wieder Parteien und Politiker ob man Flüchtlinge sanktionieren darf oder muss. Aha, fragen sich viele. Sind denn nicht alle Menschen gleich von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Benachteiligung betroffen? Nein?
Es gibt für ca 3 Mio Menschen in Deutschland keine Arbeit, nun sind ca 1 Mio. dazugekommen die Arbeit suchen. Und wir bestrafen Menschen die keiner Arbeit finden? Wie pervers ist unsere Gesellschaft, ihr Sozial- und Rechtssystem!?
Der Wohnort wird vorgeschrieben. Das nennt man Residenzpflicht.
Ein/e arbeitslose/r LeistungsempfängerIn muss täglich tel. erreichbar sein und seinen Briefkasten leeren! Es könnten ja Jobangebote kommen! Und da er/sie gesetzlich verpflichtet ist, jeder Möglichkeit auszuschöpfen die Bedürftigkeit zu beenden, artet es in Hausarrest aus! Bei Nichterreichbarkeit kann die Leistung zum Lebensunterhalt um 10, 30 bis 100% gekürzt werden!
Hier wird übrigens das gesetzlich garantierte Existenzminimum gekürzt! Bei 100% Kürzung gibt es Einkaufsgutscheine oder/und den Verweis auf Die Tafeln!