Sind HARTZ IV Bezieher von Kindergeld kriminell?
Zuerst die gute Nachricht: Die Familienkassen zahlen ab September 2015 vier Euro mehr an die Kindergeldberechtigten aus.
Familien werden die Kindergelderhöhung von vier Euro je Kind frühestens im September erhalten, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar.
Nun die schlechte Nachricht: Alle HARTZ IV Bezieher von Kindergeld werden bald ein Rückforderungsschreiben von den Jobcentern erhalten mit dem Satz: "Sie haben zu Unrecht Leistungen bezogen" und sie werden aufgefordert, die "Überzahlung" (die gezahlte Kindergelderhöhung) an Sozialleistungen zurückzuzahlen.
Was die Meisten nicht wissen: Kindergeld wird als Einkommen mit den Leistungen zum Lebensunterhalt in voller Höhe verrechnet!
Heißt: es gibt nicht Leistungen zum Lebensunterhalt plus Kindergeld, sondern Leistungen zum Lebensunterhalt minus Kindergeld!
Damit geht jede Kindergelderhöhung nicht nur an den Hilfeempfängern vorbei, sondern kriminalisiert sie für politische Entscheidungen, für die sie nichts können. Die Erhöhung bringt ihnen also keine Vorteile sondern nur Nachteile.
Was ich damit sagen wollte, ist, dass das Kindergeld sowieso angerechnet wird, auch bei Hinzuverdienern. Dass das Kindergeld beim Sozialgeld der Kinder angerechnet wird, ist klar.
Ich meinte die Familie als "Ganzes".
Außerhalb von ALG II steht das Kindergeld der Person zu, in deren Haushalt das Kind lebt.
Bei der Berechnung von ALG II-Leistungen wird das Kindergeld (logischerweise) auf das Sozialgeld des Kindes angerechnet.