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Panama Papers ...WER besitzt Deutschland

Unsichtbar-machen von Vermögen durch Deutschlands Politik ----- NICHTS kommt von selbst! ----- Beispiel *1* Gesetzlich verabschiedete anonyme Zinsabschlagsteuer statt bisheriger Deklarierung in persönlicher Jahres-Einkommen-Erklärung. ----- *2* Löschung Vermögensteuer-Gesetz ----- *3* Auflösung vom Bundesamt, Verwaltung der Bundesschatzbriefe usw. ----- So stellt sich heuer die Frage, WEM Deutschland gehört, WER besitzt all die Schuldscheine in Höhe von ZWEI Billionen Euro = -2.000- Milliarden Euro = Zwei-Millionen-Millionen Euro. ----- Können Deutschlands Politiker, die gewählten Volksvertreter, noch frei nach dem Gewissen entsprechend Artikel 38 Grundgesetz entscheiden...

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Gedanken zum Beitrag "WER besitzt Deutschland"

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Die Medien-Aktion "Panama Papers" (warum heißt es nicht "Panama-Papiere"?) ist nichts als ein Aufbauschen, um Geld zu machen. Ob nun ein Herr Poroschenko Gewinne aus seinem Schokoladen-Geschäftsbetrieb ins Ausland transferiert, ob er sie zuvor versteuert hat oder die Zinsen versteuert, darf die Ukrainer interessieren, uns geht's nichts an. Ähnlich verhält es sich mit dem Finanzgebaren anderer Ausländer. Solange sie uns nicht schädigen, sollen sie machen, was sie wollen.

Unsere Regierung hat sich, je nach Zuständigkeit (Bund oder Land) um die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Abgaben der Deutschen zu kümmern. Dabei wäre zu prüfen, ob irgendjemand die (Zins-)Gewinne, die er im Ausland erzielt, nicht versteuert.

Man kann nicht davon ausgehen, dass Gelder, die in anderen Ländern angelegt werden, dort grundsätzlich mit Betrugsabsicht investiert werden oder dass damit irgendetwas verheimlicht werden soll. Es gehört zu den Freiheiten jedes Einzelnen, seine Eigenmittel dort aufzubewahren oder anzulegen, wo er es möchte.

Das hat übrigens mit dem automatischen Abschlag von 25% auf alle deutschen Zinsgewinne nichts zu tun. Dieser Abschlag wird nach dem Gesetzt von den deutschen Banken und Sparkassen direkt einbehalten (ist also eine Quellensteuer) und an das Finanzamt abgeführt - da kann sich niemand drücken. Deklarieren muss man nur die Zinsgewinne, die man im Ausland erzielt hat; auch sie unterliegen den Bestimmungen des Abschlags.

Andererseits: Zahlt jemand Einkommensteuern von unter 25% - und das trifft beispielsweise auf die große Mehrheit der Rentner zu - , wäre er dumm, seine Zinseinkünfte dem Finanzamt gegenüber nicht anzugeben, denn dann verringert sich der 25%-Abschlag auf den persönlichen Steuersatz. Wer also 10% Einkommensteuern zahlt, bekommt von den einbehaltenen 25% Abschlag, 15% wieder vom Finanzamt erstattet.

Und, wer besitzt die Schuldscheine über € 2 Billionen? Nun, diejenigen, die damit gerade ein schlechtes Geschäft machen... :-)

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