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CDU und die Merz-Aussage
Neue Zähne für Asylbewerber

Darf sich ein Politiker nicht mehr kritisch äußern? ----- Es gibt die Härtefallregelung bei der Zahnbehandlung. ----- 100%ige Kostenübernahme ---- Einzig das Einkommen ist ausschlaggebend, nicht das Vermögen. ----- Kosten (100%) für neue Zähne müssen von der (Gesetzlichen) Krankenkasse übernommen werden. ----- Zahnärzte, die dies nicht wissen, sollten sich informieren. Und Patienten aufklären! ------ Denn viele Bürger könnten die Krankenkassen-Leistung in Anspruch nehmen. ----- Wie Bezieher von Sozialhilfe auch weitere Bürger mit monatlichem Einkommen unter -1.358,00- EUR (Grenze bei Ein-Personen-Haushalt). ----- Härtefallregelung lautet das Schlüsselwort. ----- In Deutschland muss NIEMAND mit kaputten Zähnen oder Zahnlücken herumlaufen. ----- Jeder Millionär mit Jahreseinkommen unter 1.358 ER x 12 Monate hat in der Gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf die Regelversorgung "Neue Zähne"....

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6 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 01.10.2023 um 11:57
Gelöschter Kommentar

Danke für den Hinweis! Genau der Text aus der "Westfalenpost" war Auslöser für den Beitrag Garbrecht.

Sind Flüchtlinge nun Asylbewerber? JA oder NEIN?

Wenn Flüchtlinge im/lt. Asylrecht Hilfeleistungen etc. beantragen können, dann ist der Beitrag in der Westfalenpost falsch. Altes Recht!

Denn nach neuer Gesetzgebung (Verabschiedung unter Scholz) ist die Wartezeit für sämtliche sozialen Leistungen -Bürgergeld, Gesundheitsversorgung etc.- nur noch SECHS Monate.

WIR müssen in Deutschland ehrlich sein, Eingewanderte wären doof, wenn sie Deutschland freiwillig verlassen.

Bei Arbeit und Nicht-Arbeit sind in Deutschland zu erhaltene EUR-Gelder höher, als die Einkommen im Herkunftsland. Selbst die Einkommen für Akademiker.

Und ergänzend, die Anerkennung von Studium/Abschluss/Beruf der seit 2015 ins Land Kommenden wäre bei ehrlicher Prüfung selten gleichgestellt. Durch ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Einblick: 
-20-Jähriger aus arabischem Land studierter Apotheker 
-Lehrer für alle Schulfächer

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