Mindestlohn für Friseure *Arbeitnehmer* war gestern, selbständiger *Stuhl-Friseur* ist IN
Der Mindestlohn für Arbeitnehmer-Friseure ist festgelegt. ------- TOLL, nur wurde bereits vor ***10*** Jahren die Zulassung zum Meisterbetrieb gelockert. -------- Und seither gibt es den STUHL-Friseur. ------- Seither können und arbeiten Friseure meist ***nicht*** mehr als Arbeitnehmer, sondern als ***selbständige*** Ein-Mann-, Ein-Frau-Unternehmen. ------- UND so läuft das Unternehmenskonzept ab: Der Salon, der Saloninhaber hat einen Bekanntheitsgrad, alteingesessen oder ähnlich. ------- Erfahrene Friseure kaufen sich ein, zahlen Betriebskosten für einen STUHL, für den Arbeitsplatz. ------- Der Frisurenpreis ist dann der UMSATZ für den Ein-Mann-, Ein-Frau-Friseur. ------- SOZIALabgaben werden ***nicht*** fällig. ------- Insgesamt betrachtet für den Saloninhaber, für die Salonkette ***wenig*** Risiko. Denn bleiben die Kunden aus, früher übliche Weiterzahlung von Gehalt ist nicht mehr .......
Anzumerken wäre hier:
Eine ausgebildete Friseurin mt drei Jahren Lehrzeit und anschließender Ausbildung zur Meisterin, die Kosten dafür trägt sie natürlich selbst, verdient in einem Salon im Durchschnitt EUR 1800 Brutto.( Hannover)
Steht von morgens bis Abends im Salon und trägt die gesamte Verantwortung des Geschäftes. Das beginnt mit der Ausbildung des Lehrlings, Kontrolle der übrigen Mitarbeiter bis hin zur Buchführung. Wichtigster Punkt ist selbstverständlich das erreichen von Umsatzvorgaben.
Nachvollziehbar, wenn junge Damen oder Herren sich als Ein- Mann oder Ein-Frau selbständige, einen Stuhl kaufen, aber, in dieser Region wurde das System zum Flop. ! Erfahrungungen der letzten 2 Jahre haben ergeben, dass das Konzept nicht aufgeht!
Viele Kunden müssen mangels Kapital, auf Billiganbieter im Frisierhandwerk zurück greifen. Diese Ketten vermieten grundsätzlich keine Stühle!!
Die meisten übrigen Salons kämpfen täglich um ihre Existens und werden sich niemals Konkurenz in ihr Geschäft holen. Wer die Vermietung von Stühlen dennoch betreibt, kämpft bereits mit finanziellen Problemen.
Es ist übrigens ein Irrtum anzunehmen das Inhaber von angemieteten Stühlen oder Stuhl keine Sozialabgaben oder Steuern zahlen. Sie sind selbständige bei den Gewerbeämtern angemeldete Gewerbetreibende und je nach Umsatz werden sie mit Umsatzsteuer und Sozialabgaben belastet.