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Leutenden EU-Regeln und deren Nachwirkungen zB.Gericht

Die sogenannten "Heatballs" eines Unternehmers aus Dellwig sind in diesen Minuten Thema vor Gericht.
In einem ersten Eilverfahren mussten der Essener und sein Geschäftspartner vor einem Jahr schon eine Niederlage einstecken.

Die beiden Ingenieure wollten 100-Watt-Glühbirnen verkaufen, obwohl diese verboten sind. Die Unternehmer nannten die Glühbirnen "Heatballs" und deklarierten sie als Mini-Heizkörper. Die beiden argumentierten nicht ganz ernst gemeint, dass die Birnen so warm werden, dass sie als Heizung eingesetzt werden können. Das Licht sei nur ein Nebeneffekt. Der Flughafen-Zoll beschlagnahmte die 40.000 Birnen. Vom Gericht hieß es in einer ersten Stellungnahme ganz humorlos: Verbraucher würden die "Heatballs" wohl mehrheitlich zur Beleuchtung einsetzen. Daher blieben sie verboten.

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3 Kommentare

War heute sogar in vielen Radionachrichten. Die beiden haben schon die "Heatballs 2.0" am Start, um ihre Unkosten zu decken.

Schade... hoffe, die haben noch Erfolg und die Produkte sind brauchbar/sicher... dann kauf ich sie liebend gern...

und dieseGeschichte geht noch weiter...

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