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Jochen Lüdicke zum neuen Präsidenten des Bundesverbands der Steuerberater gewählt

  • kein Widerspruch-Steuern und Beraten.....Jochen Lüdicke
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Der Bundesverband der Steuerberater e. V. hat am 24. Februar 2012 den Steuerberater und Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Jochen Lüdicke (53) zum Präsidenten gewählt. Professor Lüdicke ist Partner der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer und Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er ist seit Jahren dortiger Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmensrecht, Rechnungslegung und Steuerrecht sowie ...
Der Bundesverband der Steuerberater e. V. hat am 24. Februar 2012 den ... Der Bundesverband der Steuerberater e. V. hat am 24. Februar 2012 den Steuerberater und Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Jochen Lüdicke (53) zum Präsidenten gewählt. Professor Lüdicke ist Partner der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer und Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er ist seit Jahren dortiger Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmensrecht, Rechnungslegung und Steuerrecht sowie langjähriges Mitglied des Vorstandes des Steuerberatervereins Nordrhein-Westfalen. Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Freshfields Bruckhaus Deringer LLP"

Der Bundesverband der Steuerberater e. V. hat am 24. Februar 2012 den ...Berlin (ots) - Der Bundesverband der Steuerberater e. V. hat am 24. Februar 2012 den Steuerberater und Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Jochen Lüdicke (53) zum Präsidenten gewählt. Lüdicke folgt auf Dr. Wolfgang Bornheim (Köln), der nach seiner Wahl schwer erkrankte und im September des vergangenen Jahres viel zu früh verstarb.

Professor Lüdicke ist Partner der internationalen Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer und Honorarprofessor der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Er ist seit Jahren dortiger Lehrbeauftragter am Institut für Unternehmensrecht, Rechnungslegung und Steuerrecht sowie langjähriges Mitglied des Vorstandes des Steuerberatervereins Nordrhein-Westfalen.

Professor Lüdicke möchte sich in seiner Amtszeit insbesondere um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerbürger sowie um die Praxistauglichkeit steuerlicher Gesetze bemühen: "Bislang fühlen sich Steuerpflichtige hierzulande eher als Objekt der Steuerfestsetzung denn als Partner des steuerlichen Veranlagungsverfahrens. International gibt es dagegen eine Vielzahl von Ansätzen, die dazu beitragen können, das Verhältnis von Steuerbürgern, Unternehmen und steuerlichen Beratern zu ihrer Finanzverwaltung zu verbessern. Die Erfahrungen mit einem kooperativen Steuervollzug aus anderen Ländern zeigen, dass Unternehmen und andere Steuerpflichtige von einer weniger konfrontativen und daher einfacheren Steuerfestsetzung profitieren. Auch Deutschland sollte sich vermehrt solchen Ideen öffnen."

Auch in Deutschland solle es wie in anderen Ländern möglich sein, solche Steuerpflichtige verfahrensrechtlich besser zustellen, die kooperativ bereit sind, etwaige Abweichungen ihrer Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung aktiv anzusprechen. "Ich würde mich sehr freuen, wenn das neue Präsidium des Bundesverbandes der Steuerberater mithelfen könnte, einen solchen kooperativen Steuervollzug auch in Deutschland in weiterem Umfange zu ermöglichen und werde entsprechende Gespräche mit den Vertretern der Finanzverwaltung führen", so Lüdicke.

Einen weiteren Schwerpunkt der Verbandstätigkeit sieht Lüdicke künftig im Bereich der Begleitung der Gesetzgebung und ihrer Umsetzung. "In den vergangenen Jahren hat es nicht selten mehrere Jahre gedauert, bis die Anwendung eines Gesetzes durch die Verwaltung gleichheitsgerecht durch einen allgemeinen Anwendungserlass praktikabel geregelt wurde. Dieser Zustand ist für die Steuerpflichtigen und ihre Berater unerträglich, weil mit Blick auf den ausstehenden Anwendungserlass nicht einmal verbindliche Auskünfte erteilt werden", so Lüdicke. Steuerrecht gerate hierdurch für die Berater zum potentiellen Haftungsfall und für die Mandanten zum Investitionshemmnis. "Appellbeschlüsse, wie sie in der Vergangenheit vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Blick auf die Gesetzesanwendung durch die Finanzverwaltung erfolgt sind, werden unnötig, wenn der Gesetzestext dem Finanzausschuss bereits mit dem Entwurf eines Anwendungserlasses vorliegt. So kann erreicht werden, dass sich das Verständnis der Finanzverwaltung mit den Motiven des Parlaments deckt", so Lüdicke. Liege der Anwendungserlass bereits im Entwurf vor, sei ferner sichergestellt, dass die Expertise der Finanzverwaltung mit Blick auf die Gesetzesumsetzung bereits im Gesetzgebungsverfahren selbst ihren Niederschlag erfährt. So könnten praxisuntaugliche Regelungen weitestgehend vermieden werden.

Ferner muss das Steuerrecht auch für die häufig als Personengesellschaften organisierten Familienunternehmen und ihre Berater anwendbar bleiben. Es ist Mandanten nicht zu vermitteln, dass die steuerlichen Berater planerische Ideen über Jahre nicht in rechtssicherer Weise abstimmen können, weil der Gesetzgeber Investitionssicherheit zu wenig beachtet.

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