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Endlich sicher(er) durch StVO-Novelle: Fünf neue Schilder sollen Radfahrenden helfen ....

  • Die Straßen-Verkehrs-Ordnung StVO wird novelliert: Der deutlich verbesserte Schutz der Radfahrenden ist dabei einer der Schwerpunkte, u.a.: 1. Freies Rechtsabbiegen für Radfahrende, nach Stopp, 2. Fahrradzone, 3. Zusatzschild Lastenrad, 4. Fahrradschnellweg, 5. Überholen von Zweirädern (Fahrräder, motorisierte Zweiräder) verboten.
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren!

Aber sicher(er).

StVO-Novelle: Radverkehr soll endlich sicher(er) werden

Berlin. Die Politik will / muss das Radfahren endlich sicherer machen, denn selbst die Versicherungen haben festgestellt, dass bei manchen Rad-Unfallarten die Kfz-Fahrer m/w/d zu mehr als 90 % die Hauptverursacher sind.

Gerade geht zur Verbesserung der Sicherheit eine Novelle der Straßen-Verkehrs-Ordnung StVO in Berlin durch die Gesetzgebungsinstanzen.

Dazu soll es u.a. diese neuen Verkehrsschilder geben (siehe Bild):
- Freies Rechtsabbiegen für Radfahrende, nach Stopp,
- Fahrradzone,
- Zusatzschild Lastenrad,
- Fahrradschnellweg,
- Überholen von Zweirädern verboten.

Diese und andere Änderungen der StVO sollen noch in diesem Jahr in Berlin durch Bundestag / Bundesrat beschlossen werden.

HIER gibt es weitere Ideen des BMVI im Rahmen der gerade laufenden StVO-Novellierung zur Verbesserung der Sicherheit auf Deutschlands Straßen 

Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!

Zeitplan:
1.
Die Änderungsverordnung aus dem BMVI (Minister: Dr. Andreas Scheuer) geht am Montag, den 19. August 2019, in die Ressortabstimmung und anschließend in die Länder- und Verbändeanhörung, so dass die Verordnung baldmöglichst in Kraft treten kann.
2.
Die Länder müssen im Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.
3.
In einem zweiten Schritt plant das BMVI auch Änderungen in der begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz.

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3 Kommentare

Naja,
dass die FußgängerInnen gar nicht berücksichtigt/vergessen sind,
das stimmt ja nicht so ganz, wenn das durchkommt, z.B.:

1.
Das Parken auf Fußwegen wird teurer bestraft.

2.
Das Parkverbot an Einmündungen wird erweitert,
von 5 auf 8 Meter erweitert, und es gibt höhere Geldstrafen.

Mehr hier:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo...

-- ja, da muss ich ja noch richtig was zulernen...

Der Weg ist das Ziel.

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